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Prozess Prozess: Kannibale hält Essen von Menschenfleisch für legal

17.01.2006, 16:04

Frankfurt/Main/dpa. - Auch eine «Störung der Totenruhe» könne er nicht erkennen. Vielmehr könne das freiwillige Aufgegessenwerdendamit verglichen werden, wenn jemand seine Leiche für medizinischeZwecke oder die Ausstellung «Körperwelten» zur Verfügung stellt oderseine Überreste zu einem Diamanten pressen lässt.

Ihm sei aber klar gewesen, dass die Tötung eines Menschen unterStrafe stehe, erklärte der Angeklagte am zweiten Tag seinerVernehmung. «Ohne Freiwilligkeit ist das Mord, das ist klar», sagteMeiwes. Sein Opfer habe aber sterben wollen, so dass er seine Tatimmer noch als Tötung auf Verlangen sehe.

Meiwes hat mehrfach gestanden, am 9. und 10. März 2001 imosthessischen Rotenburg an der Fulda den 43 Jahre alten IngenieurBernd B. aus Berlin zunächst entmannt, danach getötet und zerlegt zuhaben. Später hat er rund 20 Kilogramm Fleisch seines Opferszubereitet und gegessen. Der Bundesgerichtshof hatte ein erstesUrteil des Landgerichts Kassel zu achteinhalb Jahren Haft wegenTotschlags aufgehoben. Meiwes ist in Frankfurt erneut des Mordesangeklagt.

Beim Essen des Fleisches habe er Sorgen gehabt, sich mit derImmunschwächekrankheit Aids zu infizieren, erklärte Meiwes, derandererseits ungeschützten Sex mit seinem späteren Opfer hatte. Erräumte erneut ein, dass er nach einer Unterbrechung des Treffens aufBernd B. eingeredet habe, doch weiterzumachen. Die beiden Männerwaren daraufhin vom Kasseler Bahnhof auf das einsame Hofgut Wüstefeldbei Rotenburg zurückgefahren.

Nach gut vier Stunden Verhandlung erklärten die Anwälte vonMeiwes, ihr Mandant sei erschöpft und könne die Fragen nicht mehrkonzentriert beantworten. Der Prozess wird am 31. Januar mit derweiteren Vernehmung des Angeklagten fortgesetzt.