Prozess Prozess: Gericht sieht Polizisten als Bullen

Berlin/dpa. - Zwei uniformierte Polizeibeamte hatten morgens bei der Angeklagten, die bis dahin geschlafen hatte, geklingelt. Als diese öffnete, erschien auch ihre schlaftrunkene Tochter und fragte: "San des d' Bullen?" Die Angeklagte antwortete ihr: "Ja, des san d' Bullen". Das Amtsgericht verurteilte sie wegen Beleidigung. Die Frau legte jedoch mit Erfolg Berufung vor dem Landgericht Regensburg ein und bekam Recht.
Nach Meinung der Richter stellt die Äußerung "Bulle" in diesem Fall keine Ehrverletzung dar. Der Begriff sei insbesondere in der umgangssprachlich geprägten Mundart allgemein bekannt und keine Gleichsetzung eines Polizeibeamten "mit einem Tier, das reizbar und angriffslustig zu blinder und unüberlegter Gewalt neigt". Der Begriff "Bulle" stelle lediglich ein umgangssprachliches Synonym für "Polizeibeamter" dar. Die Deutsche Anwaltauskunft weist aber darauf hin, dass man Polizisten nicht immer so nennen darf - vor allen Dingen dann nicht, wenn man sie damit beleidigen will.
Das Aktenzeichen lautet 3 Ns 134 Js 97458 / 04