Eineinhalb Jahre nach Anklage Prozess gegen Rechtsextremist verzögert sich
Schon 2023 hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen einen Thüringer Rechtsextremisten wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung angeklagt. Noch immer ist der Prozess gegen ihn nicht angesetzt.
Erfurt - Eineinhalb Jahre nach der Anklage gegen einen Thüringer Rechtsextremisten wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung ist weiter unklar, wann der Prozess beginnen wird. „Ein Verhandlungstermin in dem sehr umfangreichen Strafverfahren ist noch nicht anberaumt“, sagte ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichts Meiningen der Deutschen Presse-Agentur.
Derzeit sei es auch gar nicht möglich, einen solchen Termin anzusetzen, weil die Akten zu dem Verfahren wieder bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen lägen. Die Staatsanwaltschaft habe die Akten angefordert. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft widersprach allerdings dem Eindruck, die Hauptverhandlung habe aufgrund dieser Aktenanforderung bisher nicht terminiert werden können.
Der Mann gilt als zentrale Figur der rechtsextremen Szene nicht nur in Thüringen, sondern auch bundesweit. Er war als Betreiber eines Gasthofs bekanntgeworden und maßgeblich mit dafür verantwortlich, dass es in der Region in der Vergangenheit große Rechtsrock-Konzerte gegeben hatte. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ist in Thüringen auf die Verfolgung von schweren Wirtschaftsstraftaten spezialisiert.
Anklage zugelassen
Das Amtsgericht Meiningen ließ die Anklage gegen den Mann bereits zu. Es war sogar schon einmal ein Beginn des Prozesses angesetzt gewesen. Diese Planungen hatten sich allerdings wieder zerschlagen. Die Anklage war im September 2023 erhoben worden.
Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen werfen die Strafverfolger dem bekennenden Rechtsextremisten vor, Steuern in beträchtlicher Höhe hinterzogen zu haben. Er soll für das Jahr 2017 etwa 141.000 Euro an eigentlich fälligen Steuern nicht abgeführt haben. Dabei gehe es sowohl um Umsatzsteuer- als auch um Gewerbesteuerzahlungen, die der Mann den Ermittlungen nach „verkürzt“ habe, hieß es in der Vergangenheit von der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte selbst hatte die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese seien „haltlos“, hatte er erklärt.
Verfahren auch am Finanzgericht
Der Sprecher dieser Staatsanwaltschaft sagte, es liege nicht an den Strafverfolgern, dass es in dem Steuerstrafverfahren gegen den Rechtsextremisten noch keinen Prozess gegeben habe. „Die Aktenanforderung der Staatsanwaltschaft steht in keinem Zusammenhang zu der bislang unterlassenen Terminierung, sondern erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Sachstandsanfrage.“ Vielmehr habe das Amtsgericht Meiningen zunächst geplant, den Ausgang eines Verfahrens gegen den Mann vor dem Finanzgericht Gotha abzuwarten. Bei dem dortigen Verfahren gehe es um die gleichen Vorwürfe, wegen derer die Staatsanwaltschaft den Mann angeklagt habe.
Von dieser Absicht habe das Amtsgericht Meiningen sich nun aber auf Drängen der Staatsanwaltschaft verabschiedet, weil ein Ergebnis des Verfahrens vor dem Finanzgericht noch nicht absehbar sei, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Die Staatsanwaltschaft geht nunmehr von einer zeitnahen Terminierung, spätestens für das Frühjahr, aus.“
In Steuersachen ist die juristische Zuständigkeit in Deutschland geteilt: Finanzgerichte entscheiden darüber, ob die Forderungen von Finanzämtern gegenüber Bürgern oder Unternehmen gerechtfertigt sind. Strafgerichte entscheiden darüber, welche strafrechtlichen Konsequenzen – also Geld- oder Haftstrafen – nachgewiesene Steuerstraftaten haben.