Säugling gequält und ermordet Prozess gegen Eltern beginnt

Mönchengladbach - Vier Stunden sollen die Qualen des kleinen Leo gedauert haben: Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Vater auf den Säugling gesetzt, ihn geschlagen, geschüttelt, sexuell missbraucht haben, um ihn zuletzt mit dem Kopf auf die Tischkante zu schlagen. Daran starb der Säugling 19 Tage nach seiner Geburt. Fünf Monate später stehen die Eltern an diesem Dienstag in Mönchengladbach vor Gericht.
Der damals 26-jährige Vater ist des Mordes angeklagt, die ein Jahr jüngere Mutter wegen Totschlags durch Unterlassen. Die Anklage geht davon aus, dass die Frau über Stunden die Schreie ihres Kindes gehört, sich aber schlafend gestellt hat. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass ihr Mann den kleinen Jungen tötete.
Die Polizei hatte nach der Festnahme des Paares gesagt, Leo sei ein Wunschkind gewesen. Das Kind blieb laut früheren Angaben der Polizei vier Tage im Krankenhaus, bevor es nach Hause kam. „In den Tagen danach hat der kleine Wurm einiges erlebt und ein Martyrium hinter sich gebracht“, hatte Chefermittler Ingo Thiel damals gesagt.
Eifersucht als Tatmotiv vermutet
Die Anklage gehe davon aus, dass der Mann eifersüchtig geworden ist, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Er habe den kleinen Leo als Rivalen um die Liebe seiner Frau gesehen. Kurz nachdem das Kind zuhause war, habe das Kind Schläge vom Vater bekommen und sei durch körperlichen Druck misshandelt worden. In der Nacht zum 21. Oktober habe der Mann beschlossen, seinen Sohn umzubringen.
Nach früheren Angaben der Polizei legte der mutmaßliche Mörder sein totes Kind anschließend ins Bettchen. Erst Stunden später sei der Notarzt gerufen worden. Eine Computertomographie habe erste Hinweise auf Gewalt geliefert. Bei der Obduktion seien „immense“ Misshandlungen festgestellt worden, vor allem am Kopf.
Das Paar hatte sich nach damaligen Angaben seit fünf Jahren gekannt und war seit einem Jahr verheiratet. Die beiden waren nicht vorbestraft. Der Mann hatte kurz vor der Geburt des Kindes seine Stelle verloren. (dpa)