1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Prozess: Finanzamt forderte 2,1 Mrd. Euro von Kiosk-Frau

Prozess: Finanzamt forderte 2,1 Mrd. Euro von Kiosk-Frau

25.07.2007, 14:44

München/dpa. - München ­ Als der Steuerbescheid vom Finanzamt kam, glaubte eine Münchner Kioskbesitzerin ihren Augen nicht: Insgesamt 2,1 Milliarden Euro sollte sie allein für den Oktober 2006 zahlen. Auf ihren Protest hin sagte das Finanzamt zwar telefonisch eine Korrektur zu - die blieb bis zum Zahltag aber aus.

Die Geschäftsfrau schaltete ihren Steuerberater ein, und der berechnete die korrekte Summe von 108,82 Euro. Doch nun steht dem Berater für seine Arbeit angesichts des Milliardenstreitwerts eine Gebühr von mehr als 2,5 Millionen Euro zu. Seit Mittwoch beschäftigt der schier unglaubliche Steuerbescheid das Münchner Landgericht - der Freistaat Bayern ist auf Schadenersatz verklagt. Klägerin ist aber nicht die Frau, sie hat ihren Anspruch an zwei Anwälte abgetreten.

Das Gericht schlug zum Prozessauftakt als Vergleich eine Zahlung von 15 000 Euro vor. Die Vorsitzende Richterin Helga Marek warf dem Fiskus zugleich Amtspflichtverletzung vor. Der Steuerbescheid sei erstens vor Erlass «nicht auf Plausibilität überprüft worden». Und zweitens habe das Finanzamt nach dem Telefonat nicht mitgeteilt, wie es die Forderung aus der Welt zu schaffen gedenke. Der Fehler war doch allzu offensichtlich: Der Bayerische Rundfunk rechnete vor, dass die Frau zehn Milliarden Wurstsemmeln hätte verkaufen müssen, um auf die entsprechende Umsatzsteuer zu kommen.

Der Steuerbescheid für Oktober 2006 war der Kioskbesitzerin unmittelbar nach Weihnachten mit Zahlungsfrist 9. Januar 2007 ins Haus geflattert. Sofort rief die Frau beim Finanzamt an, der Sachbearbeiter versprach am Telefon auch die umgehende Korrektur des «Maschinenfehlers». Doch bis 8. Januar tat sich nichts. Daraufhin legte der Steuerberater der Frau Einspruch ein, acht Tage später kam endlich die Entwarnung. Freilich wurde nun nach der Steuerberater- Gebührenordnung wegen des hohen Streitwertes ein stolzes Honorar fällig: 2 515 661,05 Euro netto. Die beiden Anwälte, an die die Ladenbesitzerin ihre Schadenersatzansprüche abgetreten hat, klagten dennoch lediglich auf knapp 600 000 Euro.

Das Finanzamt warf dem Steuerberater vor, für das Entstehen der hohen Schadenersatzforderung mitverantwortlich zu sein. Hätte er die Mandantin aufgeklärt, dass sie selbst den Bescheid hätte anfechten können, wäre die Gebühr nicht angefallen. Regierungsdirektor Otto Alwes vom Landesamt für Finanzen äußerte zudem Zweifel, ob ohne Beratung ein Schaden eingetreten wäre. «Man kann wohl nicht davon ausgehen, dass der Staat einen so extrem falschen Bescheid vollzieht.»

Die Kläger, die Anwälte Zeno Anzenberger und Georg Oswald, argumentierten hingegen, der Einspruch habe von kundiger Seite eingelegt werden müssen, weil Säumniszuschläge drohten. Diese würden auch bei Änderung des Ursprungsbescheides «meistens nicht aufgehoben».

Um von dem hohen Streitwert und damit von dem hohen Steuerberaterhonorar herunterzukommen, will Richterin Marek anstelle der gesamten Umsatzsteuerforderung nur die Säumnisgebühren als Streitwert zu Grunde legen, die bei Überschreitung der Zahlungspflicht fällig werden. Daraus würde sich eine Steuerberatergebühr von 15 000 Euro errechnen. «Das wäre unser Vergleichsvorschlag.»

Das bayerische Finanzministerium will diesen Vorschlag prüfen. Bei der Festsetzung der Umsatzsteuer seien «offensichtlich Fehler gemacht worden». Beide Parteien haben zunächst bis zum 29. August Zeit, das Angebot der Richterin anzunehmen. Einigen sich die Streitenden nicht, entscheidet das Gericht. (dpa)