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Prozess am Verwaltungsgericht Prozess am Verwaltungsgericht: Gericht erklärt Nackt-Durchsuchung der Kölner Polizei für rechtswidrig

10.12.2015, 15:41
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Symbolbild dpa Symbolbild Lizenz

Köln - Die Kölner Polizei muss ihre Praxis im Umgang mit Gefangenen grundsätzlich ändern. Die bisher gültige Dienstanweisung der Behörde, die eine generelle Entkleidung und Durchsuchung jedes einzelnen Gefangenen vorschreibt, ist rechtswidrig ist. Das hat das Verwaltungsgericht Münster nun entschieden.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse immer eine Entscheidung im Einzelfall erfolgen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Fall aus Köln-Kalk

Die junge Kölnerin Andrea Krämer (Name geändert) hatte den Prozess gegen die Polizei angestrengt. Sie war im Juli 2013 nach einer aufgelösten Hausparty in Kalk in Gewahrsam genommen worden.

Weil sie sich nach Aussage mehrerer Polizisten „lautstark“ und „aggressiv“ gegen ihre Durchsuchung gewehrt hätte, seien drei männliche Beamte nötig gewesen, um sie in der Zelle festzuhalten, während eine Polizistin Krämers Oberbekleidung hochgeschoben, ihre Unterhose ausgezogen und den Intimbereich „in Augenschein“ genommen habe. Sie habe nachsehen wollen, ob Krämer Drogen oder etwa eine Rasierklinge versteckte, mit der sie sich oder die Beamten hätte verletzen können. Gefunden wurde nichts.

Diese polizeiliche Anordnung war rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht festgestellt (Az: 20 K 2624/14). Die Ingewahrsamnahme der Klägerin sei nicht gerechtfertigt gewesen. Auch ihre Entkleidung unter Mitwirkung von männlichen Polizisten sei zu beanstanden. Es hätten weibliche Kollegen hinzugezogen werden müssen.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (ksta)