Prominente Prominente: Anders darf sich nicht mehr über Nora äußern

Koblenz/dapd. - Seine Biografie könnte dem ehemaligenModern-Talking-Sänger Thomas Anders teuer zu stehen kommen. Mehr alseine Million Euro fordert seine Ex-Frau Nora Balling für dieVeröffentlichungen über sie in dem Buch «100 Prozent Anders». DasLandgericht Koblenz entschied am Freitag in einem Eilverfahren, dassAnders sich nicht weiter öffentlich über seine frühere Gattin äußerndarf. Jetzt geht der Rosenkrieg des einstigen Glamour-Paaresvoraussichtlich erst richtig los.
«Uns wurde umfassend und ausführlich recht gegeben», sagteBallings Anwalt Bernd Schneider nach der Gerichtsentscheidung. Essei ein eindeutiges Signal, dass seine Mandantin auch den nächstenProzess gewinnen werde. «Wir haben Zahlungsklage eingereicht, weilHerr Anders gegen seine eigene Scheidungsvereinbarung verstoßenhat.» Wenn es zu keinem Vergleich zwischen Anders und seiner Ex-Fraukommt, wird auch darüber demnächst vor dem Landgericht verhandelt.
Anders will gegen Urteil vorgehen
Der Anwalt von Thomas Anders bewertet das naturgemäß nicht so:«Das Urteil hat uns nicht überrascht, da das Gericht sich von Anfangan auf die Seite der Klägerin gestellt hat», sagte ChristianSchertz. Das Urteil sei falsch, weil es verkenne, dass Balling sichselbst in der Vergangenheit mehrfach in den Medien über ihrPrivatleben geäußert habe. «Wir werden Rechtsmittel einlegen undnotfalls durch alle Instanzen gehen», kündigte Schertz im Gesprächmit der Nachrichtenagentur dapd an. Die bevorstehende Zahlungsklageüber mehr als eine Million Euro bezeichnete Schertz als «absurd».«Wir werden dagegenhalten», kündigte der Anwalt an.
Grundlage der Klage ist eine Vereinbarung, auf die Anders nach 14Ehejahren bestanden haben soll. Darin ist festgelegt, dass sichbeide nach ihrer Scheidung 1999 nicht mehr öffentlich über«persönliche Eigenschaften» des anderen äußern dürfen, sonst werdeeine Strafe von 200.000 Mark fällig. Dennoch hatte Anders in seinerBiografie seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungs- undLuxussucht vorgeworfen. 19 Verstöße gegen die Vereinbarung hat dieKlägerin in dem Buch entdeckt. Für zehn Äußerungen fordert sie nunjeweils die vertraglich vereinbarte Strafe von heute etwa 100.000Euro.
Bereits im November hatte das Koblenzer Gericht Anders einenMaulkorb verpasst und alle öffentlichen Äußerungen über seineEx-Frau untersagt. Daraufhin ließ er die Passagen über Balling inseinen Lesungen aus. «Sie müssen jetzt auch aus dem Buch entferntwerden», fordert Ballings Anwalt Schneider. «Ob er sie schwärzt oderherausreißt, ist mir egal.» Das Hörbuch steht hingegen nicht in derKritik der Ex-Frau. Dort taucht ihr Name, im Gegensatz zum Buch,nicht mehr im Untertitel auf. «Auch sonst wird sie mit keinem Worterwähnt», erklärt Schneider.