Eingestellte Ermittlungen Potsdamer OB gerät wegen Abwahlantrags unter Druck
Trotz der Einstellung des Verfahrens gegen den Potsdamer Oberbürgermeister fordern Stadtverordnete personelle Konsequenzen. Eine erste Etappe in einem Abwahlverfahren scheint erreicht.
Potsdam - Auch nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens in der Ticket-Affäre gerät Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) im Stadtparlament wieder unter Druck. Ein Abwahlantrag habe mit 29 Unterschriften von Stadtverordneten die nötige Unterstützung erreicht, teilte die Stadtfraktion BVB/Freie Wähler mit. Sie hatte den Abwahlantrag gegen Schubert initiiert.
Abgewählt ist der OB damit aber noch lange nicht. Wie es mit dem Antrag weitergeht, wird erst im neuen Jahr entschieden. Zunächst muss der Abwahlantrag ins Stadtparlament eingebracht werden, es hat 56 Abgeordnete. Am Ende eines festgelegten Prozedere ist ein Bürgerentscheid möglich. Ein erster Abwahlantrag gegen Schubert war im Sommer gescheitert.
In einer Mitteilung der Stadtfraktion von BVB/Freie Wähler hieß es, der Abwahlantrag erhalte fraktionsübergreifend Zuspruch und solle für einen personellen Neuanfang sorgen. „Wir geben somit den Potsdamer Bürgern die Möglichkeit, ihr politisches Urteil über den Oberbürgermeister zu fällen.“
Die SPD signalisierte, dass sie an der Seite von Schubert steht. „Jetzt stehen der Oberbürgermeister und die Stadtverordneten gemeinsam in der
Verantwortung, wieder zu Stabilität und Ordnung zurückzukehren“, so der Co-Vorsitzende der SPD-Stadtfraktion, Nico Marquardt, in einer Erklärung vom Dienstag.
Ermittlungsverfahren gegen Geldzahlungen eingestellt
Nach monatelangen Ermittlungen stellte am vergangenen Dienstag die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Potsdamer Oberbürgermeister wegen der Annahme kostenloser Sport- und Kultur-Tickets ein. Schubert muss Geldauflagen von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung und 14.046 Euro an die Landeskasse zahlen.
Abwahlverfahren zieht längeres Prozedere nach sich
Nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz ist für einen Abwahlantrag die Unterstützung von mindestens der Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen. Käme eine Abwahl zustande, müsste Schubert entscheiden, ob er sie annimmt - falls nicht, käme es zum Bürgerentscheid.