Urteil der Verfassungsrichter Werder Bremen: DFL muss bei Polizeikosten mithaften
Werder Bremen muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit weiteren Gebührenbescheiden für Polizeikosten rechnen. Der Club erwartet nun Unterstützung aus der Liga.
Bremen - Werder Bremens Geschäftsführer Tarek Brauer sieht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Polizeikostenstreit den gesamten deutschen Profifußball in der Pflicht. „Wir werden im Ligaverband Diskussionen führen müssen. Und zwar darum, dass hier Werder Bremen nicht allein die Zeche zahlen darf“, sagte Brauer nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
„Meine Erwartung ist schon, dass wir die Veranstalterrolle und dass wir das Verursacherprinzip in den Blick nehmen. Denn es bleibt doch festzuhalten, dass die DFL zumindest eine Co-Veranstalterrolle hat und dass die Anhänger des Gastvereins durchaus eine Rolle dabei spielen, ob es ein Hochrisikospiel wird“, sagte Brauer. „Und meine Erwartungshaltung ist schon, dass wir da nicht allein im Haftungsboot sitzen, sondern die DFL und der Gastverein genauso.“
Urteil beendet langen Rechtsstreit
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass eine Bremer Regelung, nach der die Kosten für zusätzlichen Polizeiaufwand bei besonders gewaltgeneigten Spielen der Fußball-Bundesliga an die DFL weitergegeben werden dürfen, verfassungsgemäß ist. Damit geht ein rund zehn Jahre andauernder Rechtsstreit zwischen der Hansestadt und der DFL zu Ende.
„Wir hätten uns gerne ein anderes Ergebnis gewünscht. Von daher muss man sagen, ein guter Tag für Werder Bremen und die DFL, aber auch für die Veranstalter von Großevents in Bremen ist das nicht“, sagte Brauer.