Bundesverfassungsgericht Polizeikosten: Vorerst keine Beteiligung von Clubs in Berlin
Senatorin Spranger will bislang keine Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erheben. Doch es gibt auch andere Töne. Die Clubs reagieren ebenfalls.
Berlin/Karlsruhe - Das Land Berlin plant auch nach dem Scheitern der DFL-Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht voerst keine Kostenbeteiligung der Fußball-Clubs an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen. Allerdings gab es aus der schwarz-roten Koalition auch andere Wortmeldungen.
„Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seine Begründung bewerten, sobald sie vorliegt. Es gilt aber auch weiterhin meine Position, dass das Land Berlin keine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele plant“, sagte Innen- und Sportsenatorin Iris Spranger (SPD) der dpa auf Anfrage.
Man stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit regionalen Vereinen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).
Fußball-Zweitligist Hertha BSC nahm das Urteil „mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis.“ Thomas E. Herrich sagte, es sei klar, dass Polizei- und Ordnungsrecht weiterhin Ländersache bleibe. Dementsprechend werde der Club mit dem Land Berlin die weitere Handhabe der Thematik nochmals erörtern.
Andere Töne aus SPD
Hertha sei „aber schon jetzt überzeugt, dass das Land Berlin mit all seinen zahlreichen Großveranstaltungen keinerlei Interesse daran haben wird, die Veranstalter mit einem solchen Gebührentatbestand über die bereits zahlreichen Herausforderungen bei der Durchführung entsprechender Veranstaltungen zusätzlich zu belasten.“
Der sportpolitische Sprecher von Sprangers Partei im Abgeordnetenhaus, Dennis Buchner, sagte einer Mitteilung zufolge jedoch: „Weit über 20 Millionen Eintrittskarten werden pro Saison in den ersten beiden Fußballligen verkauft. Es spricht vieles dafür, jetzt unbürokratische und praktikable Lösungen zu finden, einen Teil der Erlöse daraus zur Stärkung der Bundespolizei und der Landespolizeien zu verwenden.“
Finanzsenator Stefan Evers (CDU) äußerte sich auf einer Pressekonferenz ausweichend zum Thema. „Das war heute kein Thema im Senat“, sagte er. Auf Nachfrage nach seiner Meinung zu dem Thema sagte der Politiker ungewöhnlich schmallippig: „Auch meine Meinung war heute nicht Thema im Senat“.
Auch Brandenburg plant derzeit keine Kostenbeteiligung der Clubs, wie das Innenministerium mitteilte. Das polizeiliche Hauptproblem bestehe in derartigen Fällen ohnehin vielmehr an dem oftmals sehr hohen Mehraufwand für den Polizeieinsatz selbst, sagte Ministerin Katrin Lange (SPD) einer Mitteilung zufolge.
Drittligist Energie Cottbus reagierte trotzdem besorgt. „Wir hoffen inständig, dass diese Möglichkeit in der Praxis nicht zur Anwendung kommen wird“, sagte Präsident Sebastian Lemke. „Unterschiedliche Verfahrensweisen in den Bundesländern werden zwangsläufig zu Standortnachteilen für betroffene Clubs führen und andere wiederum bevorteilen.“