Männer dürfen doch auch ihren Oberkörper zeigen Polizeieinsatz wegen nackten Brüsten auf Spielplatz
Berlin/dpa - Ein Polizeieinsatz wegen einer am Oberkörper unbekleideten Frau auf einem Berliner Wasserspielplatz hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob Frauen genau wie Männer nackte Brüste in der Öffentlichkeit zeigen dürfen. Die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirksamts Treptow-Köpenick schaltete sich ein. Sie bot der Frau ein Gespräch an diesem Donnerstag an, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Besucherin prangert einen frauenfeindlichen Vorfall an, weil das Sicherheitspersonal sie aufforderte, sich am Oberkörper wieder anzuziehen. Frauen sollten sich mit nacktem Oberkörper dort aufhalten können, wo es für Männer auch erlaubt sei, forderte sie. Zuerst berichtete der „Tagesspiegel“.
Vor rund eineinhalb Wochen hatte die Frau an einem Sonntag mit ihrem Sohn, einem Freund und dessen Tochter den Kinderspielplatz „Plansche“ im Plänterwald im Bezirk Treptow-Köpenick besucht. Eigenen Angaben zufolge machte sie es sich auf einer Picknickdecke bequem und zog ihr T-Shirt aus. Wie die Bezirkssprecherin sagte, forderte ein Sicherheitsdienst die Besucherin mehrmals auf, sich zu bekleiden. Das Personal überwacht laut Bezirk im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamts die eingezäunte Anlage, auf der Sprühelemente zum Spielen mit Wasser einladen.
Die Frau akzeptierte die Aufforderungen nicht, wie die Sprecherin weiter erklärte. Daher habe der Wachschutz die Polizei alarmiert. Einsatzkräfte hätten sehr lange mit der Frau gesprochen, sagte eine Polizeisprecherin. Sie sei unmissverständlich darüber informiert worden, dass sie die Wahl habe, sich zu bekleiden oder den Ort zu verlassen. Daraufhin sei sie freiwillig gegangen. Die Polizei sei in Amtshilfe vor Ort gewesen. Hausrecht habe der Sicherheitsdienst gehabt.
Die betroffene Frau teilte mit, sie habe einem Parkaufseher gesagt, sie verstehe nicht, warum sie ihre Brüste verstecken solle, während Männer sich mit nacktem Oberkörper auf der Wiese bewegen könnten. Nach dem Vorfall habe sie sich schriftlich an das Ordnungsamt und an die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung gewandt.
Das Bezirksamt denkt nun über mögliche Reaktionen nach. Im Gespräch sei etwa, ob man bei dem Spielplatz eine Freikörperzone erstellen oder die Besuchsregeln dort klarer definieren solle. Ein Schild am Eingang beinhalte etwa keine FKK-Freigabe. Zu einem FKK-Verbot stehe darauf aber auch nichts, sagte die Sprecherin. Das Sicherheitspersonal habe auf Grundlage des Paragrafen 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes gehandelt. Dieser bezeichnet eine „grob ungehörige Handlung“, die geeignet sei, „die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen“.