Peta-Prozess Peta-Prozess: Streit um Affen-Selfie nach zwei Jahren beigelegt

Im langjährigen Prozess um das geistige Eigentum an einem Affen-Selfie gibt es jetzt eine Einigung.
Fast so bekannt wie das Bild des grinsenden Affen selbst dürfte mittlerweile der Prozess sein, der um das Urheberrecht an den Fotos entbrannt ist. Der britische Fotograf David Slater hatte auf der indonesischen Insel Sulawesi ein Reservat besucht, um Bilder von den dort lebenden Schopfmakaken zu machen. Berühmt wurden die Porträts des Affen Naruto Foto allerdings, weil eben nicht Slater den Auslöser gedrückt hatte – sondern der Affe selbst.
Die Tierschutzorganisation Peta hatte diesen Umstand 2015 zur Grundlage ihrer Klage gemacht und argumentiert, dass der Affe das Urheberrecht an dem entstandenen Bild innehabe. Es folgte ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen, der den Fotografen an den Rand der Insolvenz trieb.
Tierschützer wollen Persönlichkeitsrechte für Tiere erreichen
Nachdem zuletzt eine niedrigere Instanz dem Fotografen Recht gab, sollte nun ein Berufungsgericht in San Francisco darüber entscheiden, ob man nicht-menschlichen Wesen Urheberrechte einräumen müsse. Während viele der Frage nach Persönlichkeitsrechten für Tiere ungläubig begegnen, sah Peta in dem Prozess die Chance, einen Präzedenzfall für Tierrechte abzugrenzen.
Bevor das Gericht jedoch zu einer Entscheidung kommen konnte, einigten sich der Fotograf und die Tierschutzorganisation am Montag, 11. September außergerichtlich. In einer gemeinsamen Erklärung gaben sie bekannt, dass Slater zukünftig 25 Prozent der Einnahmen, die er mit den Affen-Selfies generiert, für gemeinnützige Organisationen spenden wird, die den Artenschutz der Makaken in Indonesien unterstützen.
„Peta und David Slater sind sich einig, dass dieser Fall wichtige Fragen zur Ausweitung der Rechte nicht-menschlicher Tiere aufwirft – ein Ziel das beide verfolgen. Sie werden sich in ihrer jeweiligen Tätigkeit weiterhin hierfür einsetzen“, heißt es in der Erklärung. (mit dpa)