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Lehrkräfte OVG gesteht Schulrektor Mehrarbeit und Finanzausgleich zu

Das OVG in Lüneburg verhandelt über die Mehrbelastung von Grundschulrektoren. Ein pensionierter Rektor aus Hannover bekommt einen finanziellen Ausgleich, eine ehemalige Rektorin aus Osnabrück nicht.

Von dpa Aktualisiert: 11.02.2025, 16:42
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden. (Archivbild)
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden. (Archivbild) Philipp Schulze/dpa

Lüneburg - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem pensionierten Grundschulrektor aus Hannover einen finanziellen Ausgleich für seine geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Der Kläger habe hinreichend dargelegt, dass er von November 2017 bis 31. Juli 2022 zu viele Stunden pro Woche gearbeitet hat, begründete der Vorsitzende Richter Frank Hüsing das Urteil. 

Die Entschädigung beläuft sich auf 31.435,59 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Weil es keine generelle Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt, erfassten die Kläger die Stunden individuell. 

Der Rektor hatte sogar an einer Arbeitszeitstudie teilgenommen, die eine generelle Mehrarbeit von Schulleitern neben der Unterrichtsverpflichtung bestätigte. Die strukturelle Mehrarbeit erkannte das OVG an, auch weil der Schulleiter über ein ganzes Jahr seine Arbeitszeiten dokumentiert hatte. 

Nicht stattgeben wurde der Klage der Grundschuldirektorin aus Osnabrück, die in Teilzeit arbeitete. Der OVG-Senat in Lüneburg monierte, dass die Frau nur kurze Zeiträume zwischen den Ferien dokumentiert habe.