NPD-Mitglied zeigt KZ-Tattoo im Schwimmbad NPD-Mitglied zeigt KZ-Tattoo im Schwimmbad: Verteidigung legt Berufung gegen Nazi-Tattoo-Urteil ein

Neuruppin/Oranienburg - Einen Tag nach der Bewährungsstrafe für ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo hat die Verteidigung Rechtsmittel eingelegt. Wie das Amtsgericht Oranienburg am Mittwoch mitteilte, sei ein entsprechender Schriftsatz eingetroffen.
Am Dienstag hatte eine Amtsrichterin einen NPD-Kreistagsabgeordneten aus dem Barnim wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 27-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ Ende November öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt zu haben. Ein anderer Besucher hatte die Tätowierung fotografiert - und das Foto im Internet veröffentlicht.
Während die Staatsanwaltschaft zehn Monate Haft ohne Bewährung verlangte, bestand die Verteidigung auf Freispruch. Der 27-Jährige sei seit seinem Schwimmbad-Besuch einem «enormen Shitstorm» ausgesetzt, meinte dessen Anwalt Wolfram Nahrath. Außerdem zweifelte der Verteidiger die Gültigkeit des Volksverhetzung-Paragrafen an.
Auch die Anklage prüft, ob sie in Berufung geht. Eine Entscheidung sei jedoch noch nicht gefallen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. (dpa/bb)