Niedersachsen Niedersachsen: Mörder von Levke und Felix muss lebenslang in Haft

Stade/dpa. - Die Verteidigung kündigte an,in die Revision zu gehen und das Urteil vom Bundesgerichtshofüberprüfen zu lassen.
Der geständige Hoffmann hatte nach den Feststellungen des Gerichtsbeide Kinder unter Vorwänden in sein Auto gelockt und sexuellmissbraucht. Die achtjährige Levke erdrosselte er mit einemKabelbinder, den gleichaltrigen Felix erwürgte er mit bloßen Händen.Der Vater von zwei Kindern nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf.Am Ende der Urteilsverkündung wandte sich der Vorsitzende RichterBerend Appelkamp direkt ihn: «Herr Hoffmann, wenn das Urteilrechtskräftig wird, werden Sie sehr, sehr lange in Unfreiheit lebenmüssen.»
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sich mitdem Urteil zufrieden zeigte. «Dem Gericht blieb keine andere Wahl alsdie Höchststrafe zu verhängen», sagte ihr Sprecher Burkhard Vonnahme.Hoffmanns Anwalt Jost Ferlings nannte das Urteil «nicht richtig».Sein Mandant sei «schwer persönlichkeitsgestört» und schuldunfähig.Er sei in einer hoch gesicherten psychiatrischen Anstalt besseruntergebracht als im Gefängnis.
Levkes Mutter, Ulrike Straßheim, sagte: «Das Urteil wird von unsakzeptiert. Für uns ist erst einmal ein Abschluss da.» Anja Wille,die Mutter von Felix, kommentierte das Strafmaß mit den Worten:«Endlich ist klar, wie viel uns das Leben eines Kindes wert ist.» Siesei froh, dass Hoffmann «für immer und ewig weg ist».
Levke wurde am 6. Mai vergangenen Jahres am helllichten Tag vorihrem Elternhaus in Cuxhaven-Altenwalde verschleppt. Am 23. Augustfand ein Pilzsammler bei Attendorn im nordrhein-westfälischenSauerland ihre stark skelettierte Leiche in einem dichten Wald. Felixverschwand am 30. Oktober nachmittags im niedersächsischen Hipstedtbei Rotenburg/Wümme auf den Nachhauseweg. Nachdem die PolizeiHoffmann Anfang Dezember 2004 des Mordes an Levke überführt hatte,gestand der Bremerhavener einen Monat später überraschend auch dasVerbrechen an Felix. Durch seine Aussage wurde die Leiche des Jungenim Fluss Geeste bei Bremerhaven gefunden.
Die Schwurgerichtskammer sprach Hoffmann der EntziehungMinderjähriger, der Freiheitsberaubung mit Todesfolge, des schwerensexuellen Missbrauchs und des Mordes in zwei Fällen für schuldig. Sieerklärte Hoffmann zugleich für voll schuldfähig. Das Gericht folgtedamit der Einschätzung des Gutachters Prof. Norbert Leygraf. Eshätten sich keine Anhaltspunkte für eine hirnorganische Erkrankungoder eine schwere Persönlichkeitsstörung ergeben, die eineSchuldunfähigkeit begründen könnten. Zu beiden Taten sagte RichterAppelkamp: «Die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht seiner Tateneinzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, war in vollem Umfangerhalten.»
Eine besondere Schwere der Schuld liege vor, weil es sich um zweiMorde handele und im Fall Levke zwei Mordmerkmale erfüllt seien. DieSicherungsverwahrung werde angeordnet, weil Hoffmann «für dieAllgemeinheit gefährlich» sei, sagte der Richter.