Bildungssystem Neues Verfahren beim Übergang zur Oberschule
Für Schülerinnen und Schüler, die von der Grundschule aufs Gymnasium wechseln wollen, hält das Jahr 2025 wichtige Neuerungen bereit. Ihre Eltern müssen einiges beachten.
Berlin - Das novellierte Berliner Schulgesetz bringt 2025 eine wichtige Neuerung für Schüler und ihre Eltern: Beim Übergang von der Grund- zur Oberschule entfällt das Probejahr am Gymnasium. Stattdessen findet erstmals ein Probeunterricht statt. Das neue Verfahren betrifft laut Bildungsverwaltung mehr als 32.000 Schülerinnen und Schüler, die derzeit noch die Jahrgangsstufe 6 besuchen.
Künftig erhalten angehende Siebtklässler bei einer Durchschnittsnote bis zu 2,2 eine Empfehlung fürs Gymnasium und ab einer Durchschnittsnote von 2,3 eine Empfehlung für eine Integrierte Sekundarschule oder Gemeinschaftsschule. Dies galt grundsätzlich auch bisher; Schulen hatten bei einem Notenschnitt von 2,3 bis 2,7 aber noch Ermessensspielraum für eine Gymnasialempfehlung, der nach Einschätzung der Bildungsverwaltung nicht einheitlich angewendet wurde. Schüler, deren Eltern trotz nicht ausreichender Noten auf einem Besuch des Gymnasiums bestanden, konnten dort ein Probejahr absolvieren.
Erstmals Probeunterricht am 21. Februar
Im neuen Jahr ist für diese Gruppe nun erstmals Probeunterricht geplant, um die Eignung für das Gymnasium von Schülern ohne Gymnasialempfehlung doch noch festzustellen. Er findet am 21. Februar an je einem Gymnasium pro Bezirk nach stadtweit einheitlichen Kriterien statt.
Der Probetag umfasst schriftliche Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie die Überprüfung von fächerübergreifenden Kompetenzen wie selbstständiges Arbeiten, Lösung von Problemen oder Teamfähigkeit. Schüler, die bestehen, durchlaufen anschließend das reguläre Aufnahmeverfahren der Gymnasien.
Wichtige Fristen
Den Anmeldebogen für den Probeunterricht erhalten die Eltern nach Angaben der Bildungsverwaltung am 31. Januar zusammen mit der sogenannten Förderprognose des Schülers, also der Empfehlung für Gymnasium oder eine andere Schulform. Für den Probeunterricht anmelden müssen Eltern ihr Kind dann bis 11. Februar. Nach dem Probetag wird der Eignungsbescheid rechtzeitig bis zum Anmeldezeitraum für die neue Schule (6. bis 14. März) ausgehändigt. Zuständig ist die zuletzt besuchte Grund- oder Gemeinschaftsschule.
„Ziel unserer Schulgesetzänderung, zu der auch die neue Aufnahmeregelung für Gymnasien und die Abschaffung des Probejahrs gehört, ist es, Kinder und Jugendliche möglichst passgenau zu unterstützen“, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Eine klare Orientierung für Eltern und ihre Kinder sei dabei unerlässlich. Dazu gehöre eine klare Definition der Anmelderegelungen.
„Beim Übergang aufs Gymnasium wollen wir künftig vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler nach einem Jahr wieder abgeschult werden, wie es so unschön heißt. Denn das ist frustrierend.“ Nach Angaben der Senatorin bestanden zuletzt rund 37 Prozent der Jugendlichen, die eigentlich eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule hatten, das Probejahr am Gymnasium nicht.
Weitere Änderung folgt 2026
Das neue Verfahren beim Übergang zur Oberschule gilt so zunächst nur 2025. Im darauffolgenden Jahr wird es zwar fortgeführt, aber die Kriterien ändern sich: Dann sind die Noten in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache entscheidend, um die Eignung für das Gymnasium festzustellen.
Erreicht ein Schüler einen Wert bis maximal 14 als Notensumme aus den insgesamt 6 Noten der beiden letzten Halbjahreszeugnisse, folgt die Gymnasialempfehlung. Das entspricht in etwa einem Notenschnitt von bis zu 2,3 in diesen Fächern. Erwägen Eltern darüber hinaus eine Anmeldung ihres Kindes an einem Gymnasium, können sie es zum Probeunterricht anmelden.
„Unser Ziel ist es, die Bildungsqualität zu steigern“, sagte Günther-Wünsch zu den geplanten Änderungen bei der Eignungsfeststellung. „Wer nicht ausreichend Lesen, Schreiben und Rechnen kann, der wird auch in anderen Fächern nicht erfolgreich sein können. Deshalb fokussieren wir uns auf die Basiskompetenzen.“
Viele Wege führen zum Abitur
Die Wahl der passenden Schule gestalte sich aufgrund der vielfältigen Berliner Schullandschaft oft als anspruchsvoll und erfordere sorgfältige Entscheidungen, ergänzte die Senatorin. „Ich möchte den Eltern und Schülerinnen und Schülern ans Herz legen, sich bewusst zu machen, dass es in Berlin viele verschiedene Wege gibt, das Abitur zu erreichen – und dass es nicht immer der Weg über das Gymnasium ab der 7. Klasse sein muss.“
Es gebe auch andere Schulformen wie Integrierte Sekundarschulen oder berufliche Schulen, die den Abiturabschluss ermöglichen. „Der Weg zum Abitur ist also viel vielfältiger, als viele vielleicht annehmen.“