Nach tödlichen Beißattacken Nach tödlichen Beißattacken von Hund Chico und Co.: So verhalten Sie sich richtig bei aggressiven Hunden

Hunde, Haustiere, Tierhaltung - Hunde gelten als die ältesten Haustiere des Menschen und schlechthin als Freund, oft auch als Mitglied der Familie. Und doch gibt es immer wieder schlimme Zwischenfälle, vor allem mit größeren Hunden.
So hat in Hannover ein Staffordshire-Terrier-Mischling seine im Rollstuhl sitzende 53-jährige Besitzerin und deren 27 Jahre alten Sohn durch eine Beißattacke getötet, im hessischen Bad König ist ein Säugling durch den Biss eines Mischlings in den Kopf getötet worden.
Somit ergeben sich erneut Fragen im Umgang mit den Tieren - wobei es nicht nur um sogenannte „Kampfhunde“ - exakt Listenhunde - geht.
Wie kann es zu so einem Vorfall wie in Hannover überhaupt kommen?
„Das ist ein sehr tragischer und auch sehr spezieller Fall“, sagt Hundeexperte Thomas Winkler.
„Ich denke, die Halterin im Rollstuhl war überfordert mit diesem Hund, konnte ihm keine Grenzen setzen. Das Mensch-Hund-Gefüge stimmte sicher nicht“, so der Hundelehrer von der Martin Rütter DOGS Hundeschule Naumburg/Halle.
„Der Mensch hatte nicht die nötige Führungsrolle. Hunde leben hierarchisch, testen aber immer ihre Grenzen aus.“ Und da sei es egal, ob es sich um einen Listenhund oder einen Dackel handele, so Winkler.
Welche Regelung für gefährliche Hunde gibt es in Deutschland?
Eine deutschlandweite Regelung zur Haltung von Listenhunden gibt es nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, legen die Bundesländer fest. Für die aufgeführten Tiere gilt auch ein bundesweites Importverbot. Wie viele Hunderassen unterliegen in Sachsen-Anhalt der Sonderregelung?
Das Hundegesetz unterscheidet bei der Einschätzung der Gefährlichkeit nach Hunderasse und im Einzelfall nach dem Verhalten. Also wenn sich der Hund - ob Rassehund oder Mischling - über das natürliche Maß hinaus angriffslustig und aggressiv erweist.
Als „gefährlich“ eingestuft sind in Sachsen-Anhalt Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier und alle Kreuzungen der genannten Hunde untereinander oder mit anderen Rassen.
Welche Vorschriften gibt es für Halter solcher Hunde?
Sie brauchen die Erlaubnis der kommunalen Ordnungsbehörde. Der Halter muss auch eine Sachkundeprüfung ablegen, bei der grundlegende Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung nachzuweisen sind.
Zudem ist für den Hund eine „positive Wesensprüfung“ erforderlich. Für beide Nachweise können 120 Euro an Kosten zusammenkommen.
Was sollten Halter großer Hunde beim ganz normalen Gassigehen beachten?
„Will man sichergehen, ist ein Beißkorb gut“, meint Thomas Winkler. „Schließlich weiß man nicht, wie sich Menschen verhalten, die einem begegnen.“ Leine oder die lange Schleppleine sind eine weitere Maßnahme, um den Hund unter Kontrolle zu halten.
Wie kann man sich schützen, wenn man von einem freilaufenden Hund angegriffen wird?
„So schwer es fällt: Stehenbleiben, nicht wegrennen“, sagt Hundeprofi Winkler. „Der Hund ist schneller, will mich stellen.“ Günstig sei, die Arme vor dem Brustkorb zu verschränken, statt mit ihnen zu agieren. Das würde der Hund noch als Anreiz verstehen. Kinder sollten hochgenommen werden. „Den Blick wendet man vom Hund ab, das nimmt Konfliktpotenzial raus.“
Im absoluten Notfall helfe Pfefferspray. „Aber wer reagiert schon so schnell und achtet auch noch auf die Windrichtung.“
Dürfen Listenhunde hier noch gezüchtet werden?
Nein! Seit dem 1. März 2016 gilt eine Regelung, die es untersagt, Listenhunde „zu züchten, zu vermehren oder mit ihnen Handel zu treiben“.