Nach Sprung vom Kreuzfahrtschiff Nach Sprung vom Kreuzfahrtschiff: Wird Daniel Küblböck für tot erklärt?

Wird der ehemalige Teilnehmer von "Deutschland sucht den Superstar" Daniel Küblböck nach seinem Sprung von einem Kreuzfahrtschiff für tot erklärt? Denn dieser Vorfall ist nun bereits genau ein halbes Jahr her. Auf Grund des Verschollenheitsgesetzes können Familienangehörige nach der erfolglosen Suche nach ihren Liebsten diese für tot erklären. Küblböcks Vater hatte bereits angekündigt von dieser Regelung Gebrauch zu machen, damit in der Familie nach dem tragischen Schicksalsschlag endlich wieder Ruhe und Frieden einkehren kann.
"Daniel litt unter einer Psychose"
Der 33-jährige Sänger und Schauspielschüler verschwand am 9. September 2018 vor der Küste Kanadas von Bord des Kreuzfahrtschiffes „AIDAluna“. Die Ermittler gehen von einem Suizid aus. Günther Küblböck sieht ebenfalls diesen Hintergrund: „Daniel war nicht mehr er selbst. Er litt unter einer Psychose.“
Was regelt das Gesetz?
Küblböck könnte ab sofort für tot erklärt werden: Ist es wahrscheinlich, dass ein Mensch nicht mehr lebt, kann ein Gericht auf Antrag den Tod erklären. Dies regelt das Verschollenheitsgesetz. Das Gesetz sieht für eine Todeserklärung unterschiedliche Fristen vor. Allgemein kann jemand für tot erklärt werden, wenn er seit zehn Jahren als verschollen gilt. Wenn Menschen bei einer Fahrt auf See verschwinden, gilt eine kürzere Frist von sechs Monaten.
Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen noch nicht eingestellt
Der Vater plant nach eigenen Worten, eine Gedenktafel für seinen Sohn aufzustellen. „Das machen wir aber sehr privat“, sagte er der „Bild“. Eine Trauerfeier sei nicht geplant.
Die Passauer Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar erklärt, die Ermittlungen zum Verschwinden seien noch nicht abgeschlossen. Hinweise auf Fremdeinwirkung habe es nicht gegeben. Zudem zeige ein Überwachungsvideo des Kreuzfahrtschiffes, wie zur fraglichen Zeit eine Person von Bord springe.
Einen Tag nach Küblböcks Verschwinden hatte die kanadische Küstenwache die Suche nach ihm - wegen der kurzen Überlebenschance im kalten Wasser - eingestellt. Der gebürtige Niederbayer hatte in der ersten Staffel der RTL-Show „Deutschland sucht den Superstar“ im Jahr 2003 den dritten Platz belegt.
(mz/dpa)