Nach «Milka»-Urteil Nach «Milka»-Urteil: Farbe Lila ist nur für Süßwaren geschützt

Halle/MZ. - Ein lila Papier mit einer Kuh drauf - auch wer keine Schokolade isst, weiß, dass darin "Milka" steckt. Kein Wunder: Bereits seit 1901 gibt es die Süßigkeit aus Milch und Kakao (daher derName), und schon immer hatte sie ein lila Papier mit einer Kuh. Lila und "Milka" gehören zusammen - das haben jetzt sogar die höchsten deutschen Richter anerkannt: Der Bundesgerichtshofentschied jüngst, dass ein Konkurrent für seine Gebäckmischung nicht das "Milka"-Lila verwenden darf. Aber was bedeutet dieses Urteil eigentlich? Kann sich jetzt jeder seine Lieblingsfarbereservieren lassen?
"Nein", sagt Uwe Richter, Rechtsanwalt inHalle. "Eine Marke gilt grundsätzlich nichtabstrakt, sondern immer nur im Zusammenhangmit bestimmten Waren oder Dienstleistungen."Im Fall von "Milka" bedeutet das: Das Lilaist lediglich für Süßwaren geschützt. Richter(53) ist Experte für gewerblichen Rechtsschutzund Urheberrecht; an der Martin-Luther-Universitäthat er einen Lehrauftrag für dieses Gebietinne.
Eine Marke ist ein Kennzeichen, das beim DeutschenPatent- und Markenamt in München beantragtwerden kann. Erkennt das Amt die Marke an,wird sie eingetragen und ist dann geschützt.Nach dem alten Warenzeichengesetz, das bisins 19. Jahrhundert zurückgeht, gab es nurWort- und Bildmarken sowie Kombinationen davon."Mit dem neuen Markengesetz von 1995 hat sichdas deutlich erweitert", erläutert Richter.So könnten nun dreidimensionale Marken angemeldetwerden. "Ein Beispiel ist die geschwungeneForm der Fa-Seife." Neu seien auch akustische(etwa die Erkennungsmelodie eines Kaufhauses)oder Geruchsmarken.
Dass die reine Verpackungsfarbe geschütztwird (wie bei "Milka"), ist übrigens die Ausnahme.Die Richter wiesen in dem Urteil nämlich ausdrücklichdarauf hin, dass die Mehrheit der Bevölkerung"Milka" mit Lila verbinde. Die Farbe sei "zumInbegriff" für die Produkte geworden. "EinMarkenrecht kann außer durch die Eintragungauch dadurch entstehen, dass sich die Markedurch Benutzung im Verkehr durchgesetzt hat",erklärt Richter dazu.
Um eine Farbmarke geht es auch in einem aktuellenFall, den der Rechtsanwalt auf dem Tisch hat.Ein Mandant aus Dessau, der aus gesundheitlichenGründen auf seinen Salzkonsum achten müsse,hat mit Richters Hilfe himmelblaues Salz alsMarke angemeldet. "Er ärgert sich nämlichimmer, weil er nicht richtig sieht, wie vielSalz auf dem Frühstücks-Ei ist." Der Antragwerde derzeit noch im Patent- und Markenamtbearbeitet.