Mordfall Tom und Sonja Mordfall Tom und Sonja: Täter zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt

Aachen/dpa. - Höchststrafe für die Mörder von Tom und Sonja: Die Kinderschänder Markus Lewendel und Markus Wirtz sind am Montag vom Aachener Schwurgericht wegen Doppelmordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauchs von Kindern zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Bei der Verkündung der Strafen stellte der Vorsitzende Richter Gerd Nohl die besondere Schwere der Schuld von Lewendel (34) und Wirtz (28) fest. Damit wird eine frühzeitige Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Lewendel und Wirtz hatten die Geschwister Tom (11) und Sonja (9) aus Eschweiler Ende März auf einem Zechengelände in der Nähe ihres Elternhauses entführt. Die Täter hatten geplant, das Mädchen über Wochen oder gar Monate sexuell zu missbrauchen. Ihren Bruder erwürgten sie auf einem Parkplatz. Sonja missbrauchten sie abwechselnd in ihren Wohnungen. Entgegen ihrem ursprünglichen Plan erwürgten sie einen Tag nach der Entführung auch Sonja. Beide Kinder durchlitten einen langen und qualvollen Todeskampf. Medizinische Gutachten bestätigten entsprechende Geständnisse der Mörder.
«Die Angeklagten Wirtz und Lewendel haben ganz furchtbare Taten begangen, für die es ein Vergeben nicht gibt», sagte der Vorsitzende Richter Nohl. Er betonte die Ausnahmestellung des Prozesses: Bislang habe er in keinem seiner Verfahren etwas Kaltherzigeres, Brutaleres oder Menschenverachtenderes gehört. Wegen der Forderung an Stammtischen, im Bus und auf der Straße nach drastischeren Strafen habe er bis zur Urteilsbegründung überlegt, ob er das Urteil «im Namen des Volkes» verkünden solle. «Ich habe es getan in der Hoffnung, dass die Mehrheit unser Urteil versteht», sagte er.
Er sprach sich klar gegen die Todesstrafe aus. Damit würde man sich auf die Ebene eines Mörders herabbewegen. Manchmal lese man, dass die Todesstrafe humaner sei als lebenslänglich. Auf die Angeklagten bezogen bedeute das, dass sie als Kindermörder im Gefängnis auf der untersten Stufe stünden und sich über einen längeren Zeitraum nicht gefahrlos bewegen könnten. «Das könnte vielleicht schlimmer sein als der Tod», sagte Nohl.
In seiner Urteilsbegründung verzichtete er auf eine Darstellung des Tathergangs. In dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei alles gesagt worden. Die Täter seien nicht psychisch krank oder gestört, hatten psychiatrische Gutachten festgestellt.
Wirtz und Lewendel nahmen das Urteil mit versteinerten Mienen entgegen. Ihre Anwälte ließen offen, ob sie Revision einlegen werden. Die Anwälte der Eltern von Tom und Sonja begrüßten als Vertreter der Nebenklage das Urteil. Ihre Forderung, die Sicherungsverwahrung nach Ende der Haft anzuordnen, wurde nicht erfüllt. Auf Grund des Urteils hätte sie keine praktischen Auswirkungen, begründete der Richter. Lebenslänglich Verurteilte säßen in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich gut 20 Jahre in Haft.
Nohl machte deutlich, dass nicht Lewendel - wie von Wirtz behauptet - die treibende Kraft war. «Wirtz und Lewendel waren gleichwertige Partner», sagte Nohl. Beide seien sie eher ängstliche und feige Typen und gehörten zu den «Verlierern». Lewendel habe ein Leben ohne jegliche Perspektive geführt. Wirtz habe einen unauffälligen schulischen und beruflichen Werdegang gehabt. «Zusammen aber sollten sie eine unbarmherzige Gemeinschaft bilden», sagte Nohl. Selbst Sachverständige hätten keine Begründung für die Tat gefunden.
Das Urteil sei ein juristischer Schlusspunkt. Trotzdem würden die Eltern von Tom und Sonja, die Verwandten und Freunde die Bürde dieses Verbrechens ein Leben lang tragen müssen. «Ich hoffe, dass bei den Eltern eine relative Ruhe einkehren wird, und ich hoffe, dass sie allein und schweigend das Grab ihrer Kinder besuchen können, ohne dass sie Fragen beantworten müssen», sagte Nohl.