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Kriminalität Mordfall Simone Strobel: Prozess in Australien verschoben

Vor 17 Jahren verschwand die damals 25-Jährige spurlos auf einem Campingplatz nördlich von Sydeny. Ihr damaliger Freund geriet unter Verdacht. Doch die Polizei sucht noch weiter nach Beweisen.

Von dpa Aktualisiert: 28.09.2022, 14:19
Eine Gedenktafel für die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel steht vor dem Lismore Centra Tourist Park in Lismore.
Eine Gedenktafel für die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel steht vor dem Lismore Centra Tourist Park in Lismore. Jason O'brien/AAP/dpa

Sydney - Im Mordfall der vor 17 Jahren in Australien getöteten deutschen Erzieherin Simone Strobel ist der Prozessbeginn offenbar verschoben worden. Das Gericht in Lismore habe am Mittwoch angekündigt, dass die Verhandlung auf den 9. November vertagt werde, berichteten australische Medien unter Berufung auf die Justiz. Die Polizei habe weitere sechs Wochen Zeit für die Beweisaufnahme beantragt, so der australische „Daily Telegraph“. Der angeklagte Ex-Freund Strobels war den Angaben zufolge nicht im Gerichtssaal und ließ sich von seinem Anwalt vertreten.

Der Deutsche war Ende Juli in seinem Haus im westaustralischen Perth festgenommen und nach Sydney geflogen worden. Dort wurde er des Mordes angeklagt. Wenige Tage später wurde er auf Kaution freigelassen und kehrte zu seiner australischen Ehefrau nach Perth zurück. Die zuständige Richterin hatte der Anklage vorgeworfen, kaum Beweise für ihre Beschuldigungen vorgelegt zu haben.

Die Festnahme war eine überraschende Wendung in dem Fall, der trotz eingehender Ermittlungen bis heute ungelöst blieb. Die 25 Jahre alte Simone Strobel aus Unterfranken war 2005 mit ihrem damals 24 Jahre alten Freund mit dem Wohnmobil in Australien unterwegs. Später kamen die Schwester des Freundes und deren Freund aus Deutschland dazu. Die vier waren auf einem Campingplatz in Lismore nördlich von Sydney, als Strobel plötzlich verschwand. Wenige Tage später wurde ihre Leiche in der Nähe des Campingplatzes unter Palmwedeln gefunden.

Zu den Kautionsauflagen für den Angeklagten gehört unter anderem, dass er sich drei Mal pro Woche auf einer Polizeistation melden muss und seinen Reisepass abgeben musste, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorging. Auch darf er demnach keine verschlüsselten Kommunikationsdienste wie Whatsapp benutzen.