Mordfall Jennifer Mordfall Jennifer: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Kiel/Neumünster/dpa. - Im Prozess um den Mord an der 16 Jahre alten Jennifer hat der Staatsanwalt am Freitag vor dem Kieler Landgericht eine lebenslange Haftstrafe für den 37-jährigen Angeklagten gefordert. Die Auszubildende von der Ostseeinsel Rügen war am 20. September 2002 in Neumünster (Schleswig-Holstein) überfallen und getötet worden.
Die knapp dreiwöchige Beweisaufnahme habe zweifelsfrei ergeben, dass der Mann das ahnungslose Mädchen auf dem Heimweg vom Kino «in Tötungsabsicht» angefallen, sich an ihr vergangen und sie mit massiver Gewalt getötet habe, sagte Staatsanwalt Kuno Fischer. Der Gelegenheitsarbeiter ist wegen Vergewaltigung zweifach vorbestraft.
Die Tat sei «verachtenswert» und stehe auf «tiefster Stufe», erklärte Fischer im voll besetzten Schwurgerichtssaal. Er forderte die Strafkammer auf, zusätzlich zum Mord auf die so genannte besondere Schwere der Schuld zu erkennen. Nach Fischers Worten ergaben zahlreiche Indizien klar, dass der Angeklagte das Mädchen «ohne jeden Skrupel» und «zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs» überfallen habe.
Neben Textilfasern seiner Kleidung, die sowohl am nackten Körper der erst nach einer Woche entdeckten Toten als auch an deren Kleidung gefunden wurden, hätten ihn auch seine Handy-Telefonate überführt. Ein Gutachten der Firma Vodafone belegte, dass sich der 37-Jährige zur Tatzeit in unmittelbarer Nähe des Tatorts aufgehalten hatte.
Obwohl der Angeklagte selbst bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte, beantragte sein Verteidiger nicht ausdrücklich einen Freispruch und nannte kein konkretes Strafmaß. Nach seinen Worten bleiben erhebliche Zweifel an der Schuld seines Mandanten. Das Gericht müsse jetzt «überprüfen, ob die Zweifel für eine Verurteilung nicht zu groß sind». Zugleich erklärte der Anwalt aber auch: «Wenn er die Tat begangen haben sollte, muss man dafür sorgen, dass so etwas nicht wieder passieren kann.»
Der 37-Jährige, der das Plädoyer seines Verteidigers zum Teil mit heftigem Kopfschütteln begleitet hatte, sagte in seinem Schlusswort: «Ich habe Jennifer nie in meinem Leben gesehen, ich kenne sie nur von Fotos, ich habe sie nicht getötet.» Die Anwältin von Jennifers Mutter, die am Prozess als Nebenklägerin beteiligt war, hatte sich dem Strafantrag des Staatsanwaltes angeschlossen. Nach ihren Worten ist der 37-Jährige «beim Mord an Jennifer nach dem selben Muster vorgegangen» wie schon bei zwei vorangegangenen Vergewaltigungen.
Das Urteil soll am 8. September verkündet werden.