Mittelalter Mittelalter: Foltermuseum zum Anfassen

Brandenburg/Havel/dpa. - Der Rentner besitzt rund 80 Ehren-Strafgeräte, Folterinstrumenteund Hinrichtungsgegenstände aus der Zeit zwischen 1300 und 1750. 20bis 30 Prozent der in zwei Räumen in einem Kellergewölbeausgestellten Exponate sind Originale. Denn: «Nachdem anno 1740 inPreußen das Foltern verboten wurde, vernichtet man fast alle Geräte -man wollte mit diesen Grausamkeiten nichts mehr zu tun haben»,erzählt Henke. Warum wollte nun er, der einstige Leiter desRechtsamtes Berlin-Tiergarten seine in Holland erstandene Grusel-Sammlung in seinem kürzlich eröffneten Museum zeigen?
«Ich will durch die genauen Erläuterungen ein reales Nachempfindenfrüherer Grausamkeiten ermöglichen und zugleich vergegenwärtigen,dass noch heute in zahllosen Ländern gefoltert wird», meint Henke,der unter anderem Schulklassen, aber auch schon Polizisten durch dieAusstellung geleitete. «Ich sehe dies auch als Beitrag zurGewaltprävention.» Der Weg durch die schummrig beleuchteten Gewölbebeginnt bei den so genannten Ehren-Strafgeräten wie der eisernenSchandflöte, die dem schlechten Musiker um den Hals gehängt wurde,samt Festklemmen der Finger in Scharnieren, oder der Schandmaske mitEselsohren, mit der Ehrverletzer durch die Stadt getrieben wurden.
Weiter geht's zu den Foltergeräten: «Mit ihnen sollte einGeständnis erzwungen werden, denn ohne dieses war eine Verurteilungnicht möglich.» Töten durfte der Scharfrichter aber weder mit derStreckbank noch mit dem mit hunderten spitzen Eisenstiften gespicktenStachelstuhl. «Die nackten Inquisiten wurden so lange gequält, bissie unter Schmerzen alles einräumten - ob schuldig oder nicht.» Auchglühende Zangen, Daumenschrauben oder die «Kopfpresse» standen zumFoltern bereit.
War nun jemand zum Tode verurteilt, drohte nochSchlimmeres: Wie das «Rädern», bei dem die Knochen gebrochen wurden,das lebendig Begraben - etwa als Strafe für Kindsmörderinnen - oderGuillotine und Beil. Diese beiden lösten nach Darstellung von Henkedie einzig ehrenhafte Hinrichtung durch das Schwert ab. «Zu häufigmisslang damit der Hieb», lautet die einleuchtende Erklärung. Denn:schaffte es der Scharfrichter nicht, den Kopf abzuschlagen, musste erdiesen auf grausamste Art absägen. Voller Wut stürzte sich dann nichtselten die schaulustige Menge auf den Mann und erschlug ihn häufig.
Auch, wenn das Foltern und Hinrichten längst in Deutschlandgesetzlich verboten ist, ist es doch noch immer in aller Munde - alsSprich- oder geflügeltes Wort: «Jemanden auf die Folter spannen»,«An den Pranger stellen», «Daumenschrauben anlegen», «Ich fühle michwie gerädert» - in Erinnerung an das «Rädern» bei dem auf den amBoden gefesselten Verbrecher ein riesiges Wagenrad geworfen wurde unddann Knochen für Knochen gebrochen wurden - oder auch «DuSchlitzohr». Dazu erklärt Henke: «Statt des Abschneidens der Ohrenwurden häufig Betrügern gnadenhalber die Ohren lediglich geschlitzt.»