Mirco-Prozess Mirco-Prozess: Lebenslange Haft für 45-Jährigen wegen Mordes
Krefeld/afp. - Gut ein Jahr nachdem Mord am zehnjährigen Mirco aus Grefrathhat das Landgericht Krefeld den geständigenTäter Olaf H. zu lebenslanger Haft verurteilt.Zugleich stellten die Richter Donnerstag diebesondere Schwere seiner Schuld fest und schobendamit einer Haftentlassung nach 15 Jahreneinen Riegel vor. Die Anwältin von MircosEltern nannte das Urteil einen "wichtigenMeilenstein" für ihre Mandanten.
Das Gericht folgte mit dem Urteil der Strafmaßforderungvon Staatsanwaltschaft und Nebenklage. DieVerteidigung hatte hingegen die Feststellungder besonderen Schuldschwere nicht für gebotengehalten. Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlichunbewegt auf. Der Familienvater hatte vorder Strafkammer gestanden, Mirco am 3. September2010 in seinem Auto entführt, missbrauchtund mit einer Schnur erdrosselt zu haben.
Dieses Geständnis sei "glaubhaft", sagte derVorsitzende Richter Herbert Luczak in derUrteilsbegründung. Es gebe keinen Anlass,an der Täterschaft des Angeklagten zu zweifeln:H. habe Mirco ermordet, um die zuvor begangeneEntführung und den sexuellen Missbrauch desKindes zu verdecken. Nach Überzeugung desGerichts war H. zudem kurz nach der Tat anden Ablageort der Leiche unweit des niederrheinischenGrefrath zurückgekehrt und hatte dem totenJungen "mit aller Kraft" ein Messer in denHals gestochen. H. habe auf diese Weise "ganzsicher" gehen wollen, dass der Junge ihn nichtmehr verraten konnte, sagte der VorsitzendeRichter.
Das Motiv des Ex-Angestellten eines BonnerTelekommunikationskonzerns für den sexuellenMissbrauch blieb allerdings im Dunkeln. DieUrsachen für die Tat hätten sich vor Gericht"verlässlich nicht klären lassen", sagte derRichter. H. hatte in dem Verfahren lediglichangegeben, Auslöser für das Verbrechen seiberuflicher Frust gewesen. Durch pädophileNeigungen sei der bislang unbescholtene Angeklagtenicht aufgefallen. Ein solches primäres sexuellesInteresse an Kindern sei laut Gutachter beiH. "wenig wahrscheinlich". Der VorsitzendeRichter zeigte sich überzeugt, "dass die Schulddes Angeklagten besonders schwer wiegt". Diesergebe die "zusammenfassende Würdigung vonTat und Täterpersönlichkeit".