Bundesrat Ministerium beklagt Mehraufwand nach Cannabis-Entscheidung
Sachsen-Anhalts Regierungschef Haseloff hat seine Position zur Cannabis-Legalisierung im Bundesrat noch einmal deutlich gemacht. Doch bei der Abstimmung enthielt sich das Bundesland. Wieso?
Berlin/Magdeburg - Das sachsen-anhaltische Justizministerium sieht die beschlossene Teillegalisierung von Cannabis kritisch und dadurch einen Mehraufwand auf die Justiz zukommen. „Die neuen Bestimmungen werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften erheblich fordern“, sagte ein Sprecher von Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) am Freitag. Die Zahl der zu überprüfenden Altverfahren dürfte im vierstelligen Bereich liegen, hieß es. „Der notwendige Zeit- und Personalaufwand zur Bearbeitung allein der vorgenannten Altfälle ist aktuell nicht valide zu benennen.“
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte vor der Entscheidung im Bundesrat vor mehr Todesfällen im Kontext der Legalisierung von Cannabis gewarnt. „Es wird mehr Todesfälle als bisher geben, die mittelbar mit dem riskanten Cannabis-Konsum zusammenhängen“, sagte er in Berlin. „Seien es mehr Verkehrstote, weil Cannabis-Konsumierende trotz der vorgesehenen Grenzwerte am Verkehr teilnehmen, seien es (...) in einigen Jahren mehr Krebstote, weil Cannabis häufig mit Tabak konsumiert wird oder seien es mehr Drogentote, für die Cannabis eben doch eine Einstiegsdroge gewesen ist.“
Mit dem geplanten Gesetz öffne sich die Tür zu einer grundlegend neuen Drogenpolitik, sagte der Regierungschef. „Am Ende wird dies Menschenleben kosten wie beim Missbrauch von Drogen generell.“ Die im aktuellen Gesetz vorgesehenen Hürden dürften nach und nach abgebaut werden, meinte er. „Und die Schwelle zur Enttabuisierung weiterer psychoaktiver Stoffe wird sinken.“ Der Staat habe aber die Pflicht, Menschenleben zu schützen.
Trotz seiner persönlichen Ablehnung des Gesetzes enthielt sich Sachsen-Anhalt bei der Abstimmung. Dies erfolge aus „Koalitionsgründen“, so Haseloff, der ein schwarz-rot-gelbes Bündnis führt. Insbesondere die FDP hatte in dieser Woche darauf gedrungen, an einem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April festzuhalten. Nach dem beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum ab diesem Datum an erlaubt sein.