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Ernährung Ministerin unterstützt Altersgrenze für Energydrinks

Neun Empfehlungen hat ein Bürgerrat der Politik zum Thema Ernährung vorgelegt. Niedersachsens Verbraucherschutzministerin Staudte hält eine ganze Reihe davon für richtig.

Von dpa 18.01.2024, 06:38
Verschiedene Energy Drinks der Discounter Aldi, Lidl und Edeka.
Verschiedene Energy Drinks der Discounter Aldi, Lidl und Edeka. Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Hannover - Der Vorschlag eines Bürgerrats, für Energydrinks eine Altersgrenze von mindestens 16 Jahren einzuführen, stößt in Niedersachsen auf Zustimmung. „Die Gesundheitsschädlichkeit von vermeintlich coolen Energydrinks wird oft unterschätzt“, sagte Verbraucherschutzministerin Miriam Staudte (Grüne). Sie unterstütze eine solche Altersgrenze. Die Empfehlung des Bürgerrats sieht darüber hinaus deutliche Warnhinweise auf Energydrinks vor, die vor den gesundheitlichen Risiken der Inhaltsstoffe warnen.

Staudte hält auch weitere Empfehlungen des Bürgerrats für richtig, wie eine Tierwohlabgabe zum Umbau der Tierhaltung, eine verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Einzelhandel, ein neues Besteuerungssystem bei Lebensmitteln, insbesondere eine höhere Zuckersteuer, sowie Anreize für biologisch erzeugte Lebensmittel und pflanzliche Produkte.

Die Empfehlungen zeigten deutlich, in welche Richtung sich die Landwirtschafts- und Ernährungspolitik verändern müsse - „hin zu mehr Nachhaltigkeit“, erklärte Staudte. „Um die Beteiligten nicht zu frustrieren, ist es wichtig, dass diese Empfehlungen jetzt auch aufgegriffen beziehungsweise ernsthaft geprüft werden.“

Der Bürgerrat des Bundestags hatte insgesamt neun Empfehlungen zum Thema Ernährung ausgesprochen. Die wichtigste davon war ein Ruf nach kostenlosen Mittagessen für Kinder in Kitas und Schulen. Niedersachsens Kultusministerium hatte dazu erklärt, man halte das Vorhaben für richtig, ohne eine hohe finanzielle Beteiligung des Bundes sei es aber schwer zu realisieren.

Die Empfehlungen sollen in einem Bürgergutachten zusammengefasst werden, das dann im Bundestag diskutiert werden soll. Es besteht aber keine Verpflichtung, dass die Vorschläge umgesetzt werden.