Festnahmen Polizei zieht nach Christopher Street Day in Berlin Bilanz
In Berlin hat die Polizei die Stimmung beim Christopher Street Day als ausgelassen und friedlich beschrieben. Deutlich mehr Ärger gab es bei der Kundgebung „Internationalist Queer Pride“.
Berlin - In Berlin hat die Polizei nach dem Christopher Street Day Bilanz gezogen. Während die Hauptveranstaltung mit über 250.000 Besuchern ausgelassen und friedlich verlaufen sei, habe es bei der zeitgleichen stattfindenden, aber deutlich kleineren Kundgebung „Internationalist Queer Pride“ in Neukölln etliche Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei gegeben, hieß es.
In der Spitze habe es bei dem Aufzug, bei dem Solidarität mit Palästina gefordert wurde, am Samstag 5.600 Teilnehmer gegeben. Einige von ihnen hätten Glasflaschen und Farbbeutel auf Polizisten und Pressevertreter geworfen. Außerdem seien strafbare Sprechchöre skandiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt worden.
Im Verlauf der insgesamt drei Versammlungen zum Nahost-Konflikt seien am Samstag 31 Personen vorübergehend festgenommen worden, berichtete die Polizei. Darüber hinaus seien 37 Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Beamte, besonders schweren Landfriedensbruchs und Diebstahls. Zwölf Polizisten seien verletzt worden.
Beim größtenteils friedlichen Christopher Street Day selbst mit rund 250.000 Besuchern gab 58 vorübergehende Festnahmen. 33 Mal seien Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden, unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Raub und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Gleich zu Beginn des CSD hatte die Polizei eine Gruppe Rechter ausgebremst, die versucht hatte, zum Aufzug zu kommen. Die rund 30 Menschen seien am Weiterlaufen gehindert und überprüft worden. Da es nicht habe ausgeschlossen werden können, dass die Gruppe homophobe oder transfeindliche Aktionen plante, seien die Menschen einem Bereitschaftsrichter vorgeführt worden und zunächst in Polizeigewahrsam gekommen.