Finanzen Millionenstreit - Land will bei Kommunen für Frieden sorgen
In Sachsen-Anhalt streiten Landkreise und Gemeinden vor Gerichten seit Jahren ums Geld. Eine neue Regelung soll die Konflikte nun befrieden. Wie sieht der Plan aus?

Magdeburg - Die schwarz-rot-gelbe Koalition in Sachsen-Anhalt möchte in einem jahrelangen Streit mit den Kommunen mit einer Gesetzesänderung für Klarheit sorgen und die Konflikte so befrieden. Die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes könnte noch im März im Landtag von Sachsen-Anhalt beraten werden, wie Vertreter der Koalition bestätigten. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Hintergrund der Konflikte ist die für die Landkreise wichtige Kreisumlage. Die Landkreise verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen für ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage. Wie diese konkret berechnet werden muss, ist umstritten.
Etwa 60 Klagen mit einem Streitwert von 200 Millionen Euro
Nach Angaben des Landkreistags Sachsen-Anhalt gibt es in diesem Zusammenhang derzeit etwa 60 anhängige Klagen mit einem Streitwert von rund 200 Millionen Euro. Gegen die Höhe der Kreisumlage waren bereits in den vergangenen Jahren immer wieder Gemeinden vorgegangen - und sie hatten vor Gericht Erfolg. Der Landkreis Mansfeld-Südharz musste etwa die Umlage deutlich absenken und Millionen an die kreisangehörigen Gemeinden zurückzahlen.
Nun sollen auf Basis der Rechtssprechung im Gesetz konkrete Kriterien festgelegt werden, wie die Höhe der Umlage zu ermitteln ist. Die Regelungen sind kompliziert, im Kern soll die finanzielle Lage der Gemeinden aus Vorjahren bei der Berechnung stärker berücksichtigt werden.
Ziel ist Rechtssicherheit
Ziel sei es, für Rechtssicherheit zu sorgen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben. Über die Vielzahl der Prozesse würden sich im Moment nur die beteiligten Rechtsanwälte freuen. Die Gesetzesänderung solle aller Voraussicht nach noch im März im Parlament behandelt werden, so Erben.
„Wir begrüßen das Gesetz. Es kann ein Beitrag zum Rechtsfrieden sein“, sagte der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder (CDU). In den vergangenen Jahren hätten sowohl Gemeinden als auch Landkreise viel Geld und Arbeit in die gerichtlichen Auseinandersetzungen gesteckt. Dies müsse ein Ende haben, so Schröder.
Klage auch in Karlsruhe anhängig
Im politischen Raum gehen einige bereits jetzt davon aus, dass das novellierte Kommunalverfassungsgesetz ebenfalls beklagt werden könnte. Dann müsste darüber das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau entscheiden.
Der Streit um die finanzielle Ausstattung der Kommunen beschäftigt inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis haben eine kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Die Landkreise sehen einen Fehler im System: Der ganz große Teil ihrer Aufgaben ist gesetzlich festgelegt - die Kosten lassen sich aber dauerhaft nur noch über die Aufnahme von Schulden finanzieren. Angesichts begrenzter Finanzen von Land und Gemeinden haben die Landkreise nahezu keine Möglichkeit, ihre Einnahmesituation verbessern zu können.