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Mietrecht Mietrecht: Papagei als Haustier

26.02.2007, 14:28
Zwei Gelbbrustpapageien beschnäbeln sich. (Foto: dpa)
Zwei Gelbbrustpapageien beschnäbeln sich. (Foto: dpa) dpa/dpaweb

Berlin/dpa. - So gelten etwa Kanarienvögel und Wellensittiche im Gegensatzzu Papageien als Kleintiere - diese seien in Mietwohnungen immererlaubt, selbst wenn im Mietvertrag ein völliges Tierhaltungsverbotfestgelegt ist. Bei größeren Vögeln dagegen können Vermieter dieHaltung als Haustier verbieten, wenn Nachbarn möglicherweise durchLärm oder Gerüche belästigt werden.

Vor der Anschaffung eines Haustiers sollten Mieter daher stets mitihrem Vermieter sprechen, rät Ropertz. «Hier gibt es oftUnklarheiten, die leicht zum Streit führen.» So zählen auch Hamsteroder Meerschweinchen zu den Kleintieren, Katzen und Hunde in derRegel dagegen nicht. Auch exotische Tiere wie Ratten dürfen Vermieterals Haustiere verbieten.