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Extremismus Islamismus: Männer wegen blutiger Anschlagspläne verurteilt

Aus Hass wollten zwei Männer gezielt Abgeordnete des schwedischen Parlaments töten – so sieht es ein Gericht in Jena und hat die beiden verurteilt. Auf eine Frage fand der Senat aber keine Antwort.

Von dpa Aktualisiert: 27.02.2025, 12:16
Die beiden Angeklagten sollen sich islamistisch radikalisiert und einen Anschlag beim schwedischen Parlament geplant haben - nun wurden beide zu mehreren Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)
Die beiden Angeklagten sollen sich islamistisch radikalisiert und einen Anschlag beim schwedischen Parlament geplant haben - nun wurden beide zu mehreren Jahren Haft verurteilt. (Archivbild) Martin Schutt/dpa

Jena - Aus islamistischer Überzeugung heraus haben zwei Afghanen laut Gerichtsurteil von Deutschland aus geplant, mit Schusswaffen Abgeordnete des schwedischen Parlaments in Stockholm zu töten. Das Oberlandesgericht Jena verurteilte die beiden Männer nun unter anderem wegen der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der Verabredung zum Mord.

Der 30 Jahre alte Angeklagte erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten und der inzwischen 24-jährigen Angeklagte vier Jahre und zwei Monate. Die Verteidiger hatten mildere Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen gefordert, der Generalbundesanwalt dagegen Haftstrafen von sechs Jahren und zehn Monaten sowie fünf Jahren und neun Monaten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Ein Geständnis, eins nur zum Teil

Der Ältere hatte die Vorwürfe im Prozess weitgehend eingeräumt, der Jüngere nur in Teilen und vor allem den Hauptvorwurf, einen Anschlag begehen zu wollen, bestritten. Das Gericht verwies allerdings auf Chat-Nachrichten zwischen den beiden Angeklagten und viele Inhalte auf den Handys der beiden Männer, die aus Sicht des Senats die gemeinsamen Anschlagspläne untermauerten. Der Jüngere sei aber nicht die treibende Kraft gewesen.

Beide Männer seien vor etwa zehn Jahren nach Deutschland gekommen und eigentlich gut integriert gewesen, wie in den mündlichen Ausführungen zum Urteil darlegt wurde. Beide lebten in Gera in Ostthüringen, hätten gearbeitet, der Ältere habe Frau und Kinder. Asylanträge der beiden wegen politischer Verfolgung in der Heimat seien zwar abgelehnt worden, die Männer hatten allerdings aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erhalten.

Übers Internet radikalisiert

Kennengelernt hatten sich die Männer demnach über die Arbeit und Besuche von Gottesdiensten in einer Moschee in Gera. Sie radikalisierten sich den Angaben nach über das Internet unter Einfluss von Propaganda der islamistischen Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS). Der Ältere stand den Ausführungen zum Urteil zufolge durch Chats im Austausch mit IS-Kontaktleuten. Er habe schließlich auch einen Treueeid auf den IS geschworen - ein Grund, weshalb der Senat ihn der Mitgliedschaft beim IS schuldig sieht.

Von einem Kontaktmann sei der heute 30-Jährige 2023 schließlich auf Koran-Verbrennungen in Schweden aufmerksam gemacht worden, daraufhin habe er mit der Planung des Anschlags begonnen und den jüngeren Angeklagten mit ins Boot geholt. Der Koran ist die heilige Schrift im Islam. Auch Vertreter der schwedischen Presse verfolgten die Urteilsverkündung.

Im Visier des Verfassungsschutzes

Schließlich waren die beiden Afghanen auf dem Rückweg von Tschechien, wo sie erfolglos Schusswaffen für den Anschlag zu besorgen versuchten, kontrolliert worden und im März vergangenen Jahres dann in Untersuchungshaft gekommen.

Verfassungsschützer hatten die beiden zu diesem Zeitpunkt laut Gericht schon länger im Visier und hatten sie auch observiert. Es sei also unwahrscheinlich gewesen, dass die Männer ihre Anschlagspläne tatsächlich in die Tat hätten umsetzen können, sagte der Vorsitzende Richter und lobte die Arbeit des Verfassungsschutzes.

„Raffinierte Indoktrination“

Der Vorsitzende Richter zeigte sich zudem erschüttert, dass allein über das Internet eine solche Radikalisierung möglich sei. Die Kontaktleute säßen viele Tausende Kilometer entfernt und schafften es, durch „raffinierte Indoktrination“ Einzeltäter in Westeuropa zu aktivieren. Dem IS gehe es nicht nur darum, Andersgläubige zu töten, sondern die staatliche und gesellschaftliche Ordnung zu erschüttern, um Anarchie und Chaos zu erzeugen.

Bei beiden Männern lag zum damaligen Zeitpunkt ein tiefer Hass gegen das westliche System vor, der so stark gewesen sei, dass sie sogar bereit gewesen seien, ihre Leben aufs Spiel zu setzen, so der Vorsitzende Richter. In seiner Einlassung hatte der 30-jährige Angeklagte gesagt, er sei „wie blind gewesen“, seine Gedanken seien „kaputt gewesen“. Er bemüht sich laut Gericht inzwischen um Deradikalisierung.

Auf die Frage, wie es zu erklären sei, dass zwei Männer, deren Integration eigentlich als gelungen anzusehen sei, ein offenes Ohr für solche Propaganda und Ideologie haben konnten, darauf habe auch die Hauptverhandlung keine befriedigende Antwort geben können, so der Vorsitzende Richter.