Medien und Persönlichkeitsrecht Medien und Persönlichkeitsrecht: Drei Verfügungen gegen «Interview mit einem Kannibalen»

Berlin/ddp. - Zwei Angehörige des wegen Mordesverurteilten Armin Meiwes hatten ihre Persönlichkeitsrechte verletztgesehen. Verlagssprecher Bernhard Mecke hatte nach der Anhörungangekündigt, dass der Verlag mit hoher Wahrscheinlichkeit in dasHauptsacheverfahren gehen wird. Verleger Thomas Seeliger kritisierteeine Einschränkung der Pressefreiheit.
Das im September 2007 veröffentlichte Buch über Meiwes erscheintderzeit mit geschwärzten Passagen. Laut dem Urteil darf es nicht mitden beanstandeten Textstellen und Bildern vertrieben werden. Gegendas Urteil kann nach Gerichtsangaben binnen vier Wochen Widersprucheingelegt werden.
Die einstweiligen Verfügungen vom Oktober vergangenen Jahresrichten sich gegen den Abdruck von Familienbildern und Auszügen auseinem forensisch-sexualmedizinischen Gutachten des Verurteilten. NachAnsicht des Gerichts wurde die Identität der Verwandten in dem Buchdes Journalisten Günter Stampf unzureichend verschleiert.
Auch wenn das Gutachten während einer öffentlichen Verhandlungthematisiert wurde, berechtige dies Journalisten nicht automatisch,das Gehörte auch zu verbreiten, sagte der Vorsitzende Richter MichaelMauck. Da nur die Vornamen der Antragsteller im Buch geändert wordenseien, wären sie für Bekannte der Familie deutlich zu identifizieren.«Das geht einfach nicht», sagte Mauck.
Die Kammer bezweifelte ferner, dass die monierten Familienfotoszeitgeschichtliche Ereignisse abbilden. Der Vorsitzende Richterräumte ein, dass dies Publizisten vor Probleme stelle. Er verwiesjedoch auf die «sehr strenge» Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(BGH) und den «absoluten Schutz» der Intimsphäre.
Verleger Seeliger warf dem Gericht vor, «blind» dem «Esra»-Urteildes Bundesverfassungsgerichts zu folgen. Es sei ein «Skandal», dassdas Verbot von Maxim Billers Roman nach der Kunstfreiheit auch zurSchwächung der Pressefreiheit herhalten müsse. «Außerdem wird durchdieses Urteil nun den Gerichtsreportern ein Maulkorb angelegt, dennnach den Ausführungen des Gerichts ist die Veröffentlichung vonDetails aus der Intimsphäre per se unzulässig», sagte der Verleger.«Esra» war verboten worden, weil nach Ansicht der Gerichte eineEx-Freundin des Autors eindeutig in der Titelfigur zu erkennen war.
Der Anwalt des Verlags, Philip Eitel, bezeichnete nach derAnhörung einen Vergleich als nicht erstrebenswert. Seeliger will dieStreitfragen nach Aussage von Verlagssprecher Mecke vielmehreindeutig klären lassen.
Meiwes hatte im März 2001 einen 43-jährigen Berliner Ingenieur mitdessen Einwilligung entmannt, getötet, die Leiche zerlegt und späterteilweise verspeist. Autor Stampf hatte vor Gericht die Erlaubniserstritten, als einziger Journalist mit dem zu lebenslanger Haftverurteilten Meiwes zu sprechen. Der Häftling hatte dafür nachVerlagsangaben kein Geld erhalten.
