Fußball Mäurer-Vorschlag: Punktabzug für Pyro-Vergehen
Immer wieder brennen Fußball-Fans in Bundesliga-Stadien Pyrotechnik ab. Um das einzudämmen, denkt der Bremer Innensenator über besonders drastische Konsequenzen nach.
Bremen - Wenige Wochen vor einem Sicherheitsgipfel zwischen Politik und Profifußball schlägt der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer Punktabzüge für Vereine vor, wenn ihre Fans im Stadion Pyrotechnik abbrennen.
„Die Strafen überwiegend in Punktabzügen für die entsprechende Mannschaft zu verhängen“, sei für ihn „ein möglicher Weg“, sagte der SPD-Politiker dem Bremer Multimediaportal „Deichstube“. „So träfe man einerseits die Vereine in deutlich empfindlicherer Art und Weise und könnte diese dadurch zu konsequenteren Einlassdurchsuchungen bringen.“
Am 18. Oktober wollen sich die Sport- und Innenminister der Länder mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sowie Vertretern der Deutschen Fußball Liga und des Deutschen Fußball Bundes treffen, um über Gewalt und Sicherheit in Stadien zu sprechen.
Beim Thema Pyrotechnik argumentiert Mäurer: „Das Instrument der Geldstrafe hat bisher, meist durch die Nichtidentifizierbarkeit der Täterinnen und Täter, keine entsprechende Wirkung erzielt.“ Bei einem möglichen Punktabzug für ihr Team stünden die Fans dagegen „unter deutlich höherem Druck, zum Wohl ihrer Mannschaft keine Verstöße mehr zu begehen“.
Da das Abbrennen von Pyrotechnik in den Stadien nicht nachlässt, greift die Politik wieder verstärkt in diese Sicherheitsdebatte ein. So drängte Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens in den vergangenen Monaten massiv darauf, dass das Zweitliga-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 in dieser Saison ohne Gästefans stattfinden soll. Heraus kam am Ende ein Teilausschluss der 96-Anhänger bei dem nächsten Duell am 6. Oktober.
Auch Mäurer wurde durch eine Konfrontation mit der Deutschen Fußball Liga bekannt. Er setzte in mehreren Gerichtsverfahren durch, dass das Land Bremen der DFL die Kosten für zusätzliche Polizeieinsätze bei Hochsicherheitsspielen in Rechnung stellen darf.