Markenrechte Markenrechte: «Die DDR ist Volkseigentum»

Halle/Berlin/MZ. - Verleger Matthias Oehme reicht es. "Ich finde es unglaublich, dass ein Privatmann das Staatswappen der DDR für sich monopolisiert. Das geht so nicht", empörte sich der Mann vom Eulenspiegelverlag gegenüber der MZ. "Ich habe bereits unsere Anwälte in Hamburg eingeschaltet." Grund für die Aufregung ist die Tatsache, dass sich Manfred Jansen (52), ein Kaufmann aus Karlsruhe, für 300 Euro fast die komplette Palette früherer DDR-Insignien als Marke hat schützen lassen (SED-Zeichen, DDR-Wappen und vieles mehr) und nun Lizenzgebühren bei Herstellern von T-Shirts, Feuerzeugen oder ähnlichem kassieren will.
"Wir stellen einen Löschungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt in München", erklärt Medienanwalt Sven Krüger, weil es verschiedene Gründe gibt, warum das Wappen niemals als Marke hätte eingetragen werden dürfen. "Unter anderem hat Jansen mit der Anmeldung den Eindruck erweckt, als wolle er Dinge herstellen und vertreiben. Er kassiert aber nur und macht anderen das Leben schwer. Somit war die Anmeldung sittenwidrig."
Jörg Davids und seine Mitstreiter vom Berliner Internet-Versandhandel "Mondos Arts", die unter anderem die Aktion zur Rettung des Ost-Ampelmännchens initiiert hatten, wollen sich mit Oehme und Krüger zusammentun. "DDR - das ist doch Volkseigentum", meint Davids und erinnert daran, dass unzählige Hersteller das Wappen seit der Wende benutzen. "Wir drucken es ja auch schon ewig auf T-Shirts, und nun will Herr Jansen plötzlich Geld von uns haben?!" Bekommen wird Jansen von "Mondos Arts" vorerst keinen Cent. Davids: "Wir wollen erstmal sehen, wie das ausgeht." Pikant: Als "Mondos Arts" Wind davon bekam, dass jemand die Rechte am Wappen der DDR und an der Wortmarke "DDR" hat, versuchten die Berliner selbst die Wortmarke in München anzumelden. Die Antwort der Wächter über die Marken war ein klares "Nein" mit der Begründung: "Ihrer Monopolisierung steht das Interesse der Mitbewerber entgegen." "Damit haben die eigentlich schon selbst begründet, warum sie das, was sie getan haben, gar nicht hätten tun dürfen", lacht Jörg Davids.
Bis in München entschieden ist, ob Manfred Jansen weiter bei Ostalgikern abkassieren darf, kann mehr als ein Jahr vergehen. "Zu lange", meint Anwalt Sven Krüger, der nun andere Wege sucht, das DDR-Wappen zu "befreien". Viel wichtiger als jedes Markenrecht sei nämlich das Urheberrecht, und das liege bei dem Zeichner Heinz Behling (1920-2003), der das Wappen geschaffen hatte, beziehungsweise dessen Erben. Krüger: "Wir werden deshalb eine Einstweilige Verfügung gegen Jansen erwirken und ihm damit untersagen weiter mit der DDR Geld zu verdienen."
Derzeit noch völlig ungeklärt ist die Frage, wieso Jansen vom Markenamt auch die Rechte am FDJ-Logo bekommen konnte. Die noch immer existierende FDJ ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1954 immer noch verboten und somit verfassungswidrig.