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Mutmaßlicher Anschlag

Extremismus „Majas“ Auslieferung nach Ungarn nicht rückgängig zu machen

Eine Person aus der linken Szene wird eilig nach Ungarn ausgeliefert. Obwohl das nicht rechtens war, kann „Maja“ vorläufig nicht zurückkehren - sagt Berlins Justizsenatorin.

Von dpa 13.02.2025, 15:35
Berlins Justizsenatorin Badenberg nimmt zur Auslieferung einer Person nach Ungarn Stellung. (Archivbild)
Berlins Justizsenatorin Badenberg nimmt zur Auslieferung einer Person nach Ungarn Stellung. (Archivbild) Bernd von Jutrczenka/dpa

Berlin - Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht keine Möglichkeit, eine an Ungarn ausgelieferte Person aus der linken Szene zurück nach Deutschland zu holen - obwohl deren eilige Auslieferung im Vorjahr laut Bundesverfassungsgericht unzulässig war. 

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen“, sagte die CDU-Politikerin im Berliner Abgeordnetenhaus. „Die Auslieferung kann allerdings nicht rückgängig gemacht werden.“

Berliner Senat laut Badenberg nicht zuständig

Badenberg verwies darauf, dass die Person auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts nach Ungarn ausgeliefert wurde. Die Senatsverwaltung für Justiz sei hier nicht zuständig, es gebe für sie keine Rechtsgrundlage, hier tätig zu werden. 

„Und ansonsten ist das natürlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft, aber auch vom Kammergericht zur Kenntnis genommen und bei künftigen ähnlichen Fällen entsprechend berücksichtigt werden wird.“

Verfahren wegen Angriffen auf Rechtsextremisten 

Der Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Es geht um Übergriffe beim jährlich stattfindenden „Tag der Ehre“. In dem Zusammenhang laufen in dem EU-Land weitere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksextremisten.

Festnahme 2023 in Berlin

Die in der linken Szene als „Maja“ bekannte Person wurde in Jena geboren und wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet. Dann war sie nach Angaben ihres Rechtsanwalts in Dresden inhaftiert. Deutschland lieferte sie schließlich im vorigen Juni nach Ungarn aus - obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt hatte. Doch die einstweilige Anordnung aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät - die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. 

Im Januar 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache, dass die eilige Auslieferung nach Ungarn unzulässig war. Das Berliner Kammergericht habe nicht ausreichend geprüft, welche Haftumstände die betroffene Person in Ungarn erwarten (Az.: 2 BvR 1103/24). Die Entscheidung zur Auslieferung verletze „Maja“ in ihren Grundrechten.