Landtag Maier: Voraussetzungen für AfD-Verbotsverfahren gegeben
Nach einer stundenlangen Landtagssitzung in Thüringen und etlichen Unterbrechungen findet Thüringens geschäftsführender Innenminister deutliche Worte. Seine Zielrichtung: die AfD.
Erfurt - Thüringens geschäftsführender Innenminister Georg Maier hat sich nach der chaotischen ersten Landtagssitzung für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ausgesprochen. „Die heutigen Ereignisse im Thüringer Landtag haben gezeigt, dass die #AfD aggressiv kämpferisch gegen den Parlamentarismus vorgeht. Ich denke, dass damit die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegeben sind“, schrieb der SPD-Politiker am Abend auf der Plattform X.
„Die für ein Parteiverbot ebenfalls erforderliche Potentialität und der Verstoß gegen Art. 1 GG sind bei der AfD schon länger unstrittig“, schrieb Maier weiter. „Meine Gedanken dazu habe ich bereits im Dezember 2023 geäußert. Der heutige Tag zeigt, dass ich nicht ganz falsch lag.“
Die AfD ist nach der Landtagswahl die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag und pocht auf das alleinige Vorschlagsrecht zur Wahl des Landtagspräsidenten. Die erste Sitzung wurde zur Dauerkonfrontation mit den vier anderen Fraktionen CDU, BSW, Linke und SPD.
Nach Artikel 21 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Hürden dafür sind hoch: Es muss auch wahrscheinlich sein, dass die Demokratie tatsächlich bedroht ist (Potentialität).