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Magnus Gäfgen Magnus Gäfgen: Entschädigung für einen Mörder

Von Christian Rath 10.10.2012, 13:32
Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen (re.) wird von einem Justizwachtmeister in den Saal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main geführt. (FOTO: DPA)
Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen (re.) wird von einem Justizwachtmeister in den Saal des Oberlandesgerichts in Frankfurt am Main geführt. (FOTO: DPA) dpa

Frankfurt/Main/MZ. - Gäfgen hatte vor zehn Jahren den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und sofort getötet. Nachdem Gäfgen verhaftet wurde, versuchte die Polizei den Aufenthaltsort des vermeintlich noch lebenden Jungen herauszubekommen. Doch Gäfgen leugnete und log hartnäckig. Da wies der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner einen Polizisten an, Gäfgen die Zufügung von Schmerzen anzudrohen. Gäfgen konnte die Polizisten dann aber nur zur Leiche des Jungen führen. Der damalige Jurastudent Gäfgen wurde später zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Daschner und der Polizist, der die Drohung aussprach, erhielten eine strafrechtliche Verwarnung. Später klagte Gäfgen auf mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld wegen der Folterdrohung. Das Landgericht Frankfurt sprach ihm vor rund einem Jahr dann aber nur 3 000 Euro Entschädigung zu. Das Land Hessen fand dies aber inakzeptabel und ging in Berufung. Ohne Erfolg.

Nach derzeitigem Stand wird das Geld aber gar nicht an Gäfgen ausgezahlt. Dieser hatte sich 2006 für zahlungsunfähig erklärt, weshalb der Insolvenz-Treuhänder Anspruch auf das Geld erhob. Hauptkläger von Gäfgen ist aber das Land Hessen - wegen der Prozesskosten aus dem Mordprozess. Das Land Hessen zahlt die Entschädigung also vermutlich in die eigene Tasche.