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Straftaten im Internet Mädchen im Netz sexuell belästigt: Festnahme im Gerichtssaal

Obwohl dem verurteilten Mann Kontakte zu Kindern verboten sind, wendet er sich im Internet an Mädchen. Sie suchen nach einer Reitbeteiligung. Ihm geht es um obszöne Nachrichten und intime Fotos.

Von dpa 12.12.2024, 18:49
Gegen einen 59-Jährigen, der Mädchen im Netz belästigt hatte, erging mit dem Urteil auch ein Haftbefehl. (Symbolbild)
Gegen einen 59-Jährigen, der Mädchen im Netz belästigt hatte, erging mit dem Urteil auch ein Haftbefehl. (Symbolbild) Monika Skolimowska/dpa

Berlin -    Ein 59-Jähriger, der über ein Online-Portal Kontakt zu Mädchen gesucht und sie belästigt hat, ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich erließ das Berliner Landgericht Haftbefehl und begründete, es bestehe Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befand, wurde im Gerichtssaal verhaftet.

Der vorbestrafte 59-Jährige wurde unter anderem des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht schuldig gesprochen. Weil er auch während der laufenden Verhandlung in zwei Fällen intime Fotos an Mädchen geschickt habe, bestehe die Gefahr vergleichbarer Straftaten, so das Gericht. 

Mädchen suchten nach Reitbeteiligungen

Bei nun verhandelten Taten in der Zeit von Juni bis Oktober 2023 soll der Mann versucht haben, Opfern im Alter von 12 bis 15 Jahren obszöne Sprachnachrichten oder intime Fotos von sich zu schicken. Die betroffenen Mädchen waren laut Anklage auf der Suche nach Reitbeteiligungen. Er habe vorgegaukelt, Kontakte herstellen zu können, einmal habe er sich auch als ein Reitlehrer ausgegeben. Einem Mädchen habe er ein Penis-Foto geschickt. Zu Treffen sei es nicht gekommen.

Der Angeklagte stand damals unter Führungsaufsicht. Ihm war in Urteilen in den Jahren 2019 und 2023 untersagt worden, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Im aktuellen Prozess hatte er die Vorwürfe zugegeben. 

Eine Gutachterin hatte bei dem Mann eine Sexualstörung diagnostiziert, die allerdings nicht zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit führe. Trotz laufender Bewährung sowie Haft- und Therapieerfahrungen sei es auch nach einer Entlassung aus dem sogenannten Maßregelvollzug im April 2024 zu erneuten Taten gekommen, hieß es weiter im Urteil. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine mehr als vierjährige Haftstrafe sowie die Anordnung anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe.