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«Lotto-Lothar» «Lotto-Lothar»: Witwe und Freundin beenden Erbstreit mit Vergleich

Von Anita Pöhlig 06.05.2004, 14:10
Vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig stehen am Donnerstag (06.05.2004) vor Beginn eines Zivilprozesses Andrea Kuzydlowski, die mit dem bundesweit bekannten, inzwischen verstorbenen "Lotto-Lothar" verheiratet war, und ihr Anwalt Hans-Hermann Brockmann aus Eltze (Region Hannover). (Foto: dpa)
Vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig stehen am Donnerstag (06.05.2004) vor Beginn eines Zivilprozesses Andrea Kuzydlowski, die mit dem bundesweit bekannten, inzwischen verstorbenen "Lotto-Lothar" verheiratet war, und ihr Anwalt Hans-Hermann Brockmann aus Eltze (Region Hannover). (Foto: dpa) dpa

Braunschweig/dpa. - Fünf Jahre nach dem Tod des bundesweitbekannten Lotto-Millionärs «Lotto-Lothar» ist der Streit um das Erbedes Hannoveraners beigelegt. Die Witwe und die letzte Freundinschlossen am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht in Braunschweignach einigem Zögern einen Vergleich. Die Witwe soll nun 65 000 Eurobekommen; sie hatte ursprünglich ihren Pflichtanteil von geschätzten140 000 Euro gefordert.

Ob sie an das Geld kommt, scheint allerdings fraglich: Die60 Jahre alte Freundin von «Lotto-Lothar», eine ehemalige Bardame,erklärte vor Gericht, vom rund 500 000-Euro-Erbe keinen Cent mehrübrig zu haben.

Vor zehn Jahren hatte ein zwei Millionen Euro-Lottogewinn dendamals arbeitslosen Lothar Kuzydlowski aus Hannover über Nachtberühmt gemacht: Er ließ die Leser einer Boulevard-Zeitung an seinemLeben teilhaben. Dazu gehörten ausschweifende Feiern im Auslandebenso wie teure Autos. Auch als seine Frau im Herbst 1998 auszog,waren Medien dabei.

«Die Pressekampagne hat Lothar damals als sehr ehrverletzendempfunden», sagte der Anwalt der Freundin. Im März 1999 starb Lothardann im Alter von 53 Jahren. Kurz zuvor hatte er sein Testament zuGunsten seiner Freundin geändert und ebenso wie seine Frau dieScheidung beantragt.

Vor einem Jahr urteilte das Landgericht, dass die Ehefrau dadurchvon der Erbfolge ausgeschlossen sei. Die Ehe sei zerrüttet gewesenund hätte durch das «anstößige Verhalten», insbesondere durch denAlkoholkonsum des Lotto-Millionärs keine Chance mehr gehabt,begründete der Richter das Urteil. Den Beteuerungen der Ehefrau, dasssich beide vor dem Tod noch versöhnt hätten, mochte er nicht folgen.

Die Freundin betonte vor Gericht immer wieder, sie sei inzwischenmittellos. «Meine Mandantin kann nicht im Einzelnen nachweisen, wodas Geld geblieben ist», sagte ihre Anwalt. Sie selbst habe sich nurwenig gegönnt, aber sie hätte ihre zwei arbeitslosen Söhne ebenso wiedie Mutter von «Lotto-Lothar» unterstützt.

«Ich bekomme 790 Euro Unterhalt. Ich kann der Frau keine 65 000Euro geben», sagte die 60-Jährige und ließ dies auch im Vergleichfestschreiben. Um dem Rechtsstreit nun endlich ein Ende zu machen,sei sie jedoch mit dem Vergleich einverstanden. Auch die Witwe sahkeinen Sinn mehr in einem noch längeren Rechtstreit und stimmte zu.

Ohne die versöhnliche Lösung hätte «Lotto-Lothar» posthum fastnoch Rechtsgeschichte geschrieben. Zur Frage, ob einem Ehepartner ineiner derart komplizierten Situation trotz eines Scheidungsantragesein Pflichtanteil zusteht, gebe es noch kein höchstrichterlichesUrteil, sagte der Senatsvorsitzende Edgar Isermann. Mit der Einigunghaben sich die beiden Frauen den Weg zum Bundesgerichtshof erspart.