Lehrkräfte Lehrerverband begrüßt OVG-Urteil zu Mehrarbeit
Das OVG in Lüneburg hat einem pensionierten Grundschulrektor einen finanziellen Ausgleich für Mehrarbeit zugesprochen. Der Lehrerverband sieht darin einen grundsätzlichen Erfolg.
![Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden. (Archivbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/12/3c71a6c1-44b5-4e9c-8d37-b32692131ae0.jpeg?w=1024&auto=format)
Lüneburg - Der Lehrerverband VBE fordert nach dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur nachträglichen Vergütung von Überstunden eine generelle Regelung. „Das OVG Lüneburg hat ein wegweisendes Urteil gefällt“, wird der Landesvorsitzende Franz-Josef Meyer in einer Mitteilung des Verbands Bildung und Erziehung zitiert.
Der VBE begrüße dieses Urteil, denn damit werde endlich auch per Gericht anerkannt, dass Schulleitungen regelmäßig Mehrarbeit ohne Bezahlung leisten. Das OVG hatte einem pensionierten Grundschulrektor aus Hannover einen finanziellen Ausgleich zugesprochen. Die Entschädigung beläuft sich auf 31.435,59 Euro. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Weil es keine generelle Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte gibt, erfasste der Kläger die Stunden individuell.
Nicht stattgeben wurde der Klage der Grundschuldirektorin aus Osnabrück, die in Teilzeit arbeitete. Der OVG-Senat in Lüneburg monierte, dass die Frau nur kurze Zeiträume zwischen den Ferien dokumentiert habe.
Arbeitszeitstudien belegten Mehrarbeit
„Überstunden von Lehrkräften (und Schulleitungen) sind schwer nachweisbar“, sagte Meyer. Diverse Arbeitszeitstudien belegten aber regelmäßig, dass Lehrkräfte häufig mehr arbeiten, als im niedersächsischen Beamtengesetz festgelegt ist. Die Schwierigkeit habe immer im Nachweis der Mehrarbeit gelegen. Laut Gesetz beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.
„Die Diskussion um die Erfassung der Arbeitszeit auch bei Lehrkräften dürfte mit dem Urteil wieder Fahrt aufnehmen“, meinte Meyer. Die Entscheidung des OVG könnte eine Gesetzesänderung nach sich ziehen, die zu einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen und Lehrkräfte führe. Dies hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach dem Urteil gefordert.