Unterbindungsgewahrsam Längerer Gewahrsam in Berlin - Nicht für Letzte Generation
Bei der Erwartung bestimmter Straftaten sollen Verdächtige in Berlin länger als bisher vorbeugend eingesperrt werden können. Das gilt aber nur für schwere Taten und nicht etwa für Straßenblockaden von Demonstranten. Kritik kam von der Partei Die Linke.
Berlin - Die Berliner Koalition von CDU und SPD hat die Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams, also des vorsorglichen Einsperrens mutmaßlicher Straftäter in bestimmten Fällen, in die Wege geleitet. Nicht betroffen von der geplanten Verlängerung sind aber die Klimaschutz-Demonstranten, weil die Ausweitung für schwere Straftaten und Terrorismus gelten soll. Allerdings könnten die Klimaaktivisten künftig einfacher als bisher maximal zwei Tage lang vorbeugend eingesperrt werden. Das zeigt der Entwurf für die Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG), auf den sich CDU und SPD am Dienstag einigten. Die Gesetzesänderung muss noch vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.
Bis zu fünf Tage soll jemand vorbeugend eingesperrt werden können, oder wie es amtlich heißt, in Gewahrsam genommen werden, wenn eine schwere Straftat zu erwarten ist. Bis zu sieben Tage bei einer terroristischen Tat.
Wegen Straßenblockaden weiter maximal zwei Tage vorbeugende Haft
Für die Klimaschutz-Demonstranten mit ihren Straßenblockaden gilt weiter die Höchstgrenze von zwei Tagen, wenn erwartet wird, dass jemand „eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird“. Gründe für diese Erwartung können die Ankündigung von Taten, ähnliche Taten in der Vergangenheit oder „Waffen, Werkzeuge oder sonstige Gegenstände“ für die Tat sein - Punkte, die oft für die Klimaschutzaktivisten gelten.
Weitere wichtige Punkte sind neue Regelungen zum Einsatz sogenannter Bodycams an Uniformen von Polizisten, Kameras in Polizeiautos (Dashcams) und Elektroschockpistolen (Taser). Polizisten und Feuerwehrleute sollen in ganz Berlin mit Bodycams und auch mit Kameras in den Streifenwagen ausgerüstet werden. Auch bei Einsätzen in Privatwohnungen soll gefilmt werden können, wenn es um die Abwehr von Gefahren für beteiligte Menschen geht. Polizisten sollen zudem Elektroschockpistolen (Taser) tragen, damit sie sich besser schützen können, ohne direkt zur Pistole greifen zu müssen.
Kritik von Linker - Zustimmung von GdP
Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco, kritisierte, es gebe viel Reformbedarf im Polizeigesetz zur Stärkung von Sicherheit, Transparenz und Bürgerrechten. „Die Verschärfung des Polizeigesetzes von Schwarz-Rot ist ein Katalog voller überzogener Grundrechtseinschränkungen. Die Sicherheitslage in der Stadt wird sich dadurch kaum verbessern.“
Auch der Linke-Innenpolitiker und Berliner Abgeordnete Niklas Schrader warf der Koalition übertriebene Maßnahmen vor. „Offenbar wollen CDU und SPD die Hürden für den Präventivgewahrsam absenken. Obwohl die Höchstdauer nur für einige Anwendungsgebiete verlängert wird, lässt das vermuten, dass die Haft auf Verdacht am Ende doch verstärkt gegen Klimaaktivistinnen eingesetzt wird.“
Zustimmung kam hingegen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der „Handlungsrahmen“ der Polizei werde so den „realen Gegebenheiten“ angepasst. „Die vereinbarten Regelungen entsprechen durchgehend unseren Erwartungen und werden in den Bereichen häusliche Gewalt, Gewalt gegen Einsatzkräfte, Umgang mit psychisch erkrankten und unter Einfluss von Substanzen stehenden Menschen, Alltagskriminalität und Terrorismus sinnvolle praxistaugliche Gesetzesgrundlagen bieten.“
Der SPD-Innenpolitiker Martin Matz hatte betont: „Ich glaube, dass das ein guter Kompromiss ist, den wir geschlossen haben. Es geht darum, dass wir insgesamt der Polizei und der Feuerwehr die Arbeit erleichtern, aber gleichzeitig, dass wir ein Auge darauf haben, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.“