Ernährung Landkreis Göttingen verbietet Verkauf CBD-haltiger Produkte
Göttingen - Der Landkreis Göttingen hat mit einer Allgemeinverfügung den Verkauf von CBD-haltigen Produkten verboten. „Auf diesem Weg stellt der Landkreis Rechtssicherheit für die Verkaufsstellen her“, teilte ein Sprecher des Landkreises am Freitag mit. Zudem werde der Verbraucherschutz im Sinne der Menschen umgesetzt. CBD ist ein Cannabinoid der Hanfpflanze.
Betroffen von der Allgemeinverfügung sind Produkte wie Aromaöle, Mundsprays oder Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel. Hanfsamen oder daraus hergestellte Lebensmittel, die als Hanfprodukte vermarktet werden wie Pizzen oder Energydrinks sind von der Regelung ausgenommen, erklärte die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, Sonja Pannenbecker.
Hintergrund ist, dass Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. Cannabidiol falle unter die sogenannte Novel-Food-Verordnung der Europäischen Union, sagte Pannenbecker. Produkte die vor dem Jahr 1997 in der EU nicht typischerweise verzehrt wurden, müssen demnach zugelassen werden - eine solche Zulassung für CBD gibt es bisher nicht. Damit sind auch CBD-haltige Lebensmittel nicht zugelassen. Teilweise werden sie deshalb als Aromaöl oder Kosmetik vermarktet.
„Oft sind diese Produkte mit dem Betäubungsmittel THC verunreinigt“, erklärte Pannenbecker. Darüber hinaus würden derartige Produkte teilweise als gesundheitsförderlich beworben, ohne dass es dafür ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse gebe, wie die Verbraucherzentrale Hamburg mit Verweis auf die zuständige europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mitteilte. Verbraucher würden so in die Irre geführt.