Landgericht Hamburg Landgericht Hamburg: Unfallfahrer von Eppendorf muss ins Gefängnis

Hamburg/dapd. - Das Landgericht der Hansestadt sah es als erwiesen an, dass der 40-jährige Angeklagte am 12. März 2011 infolge eines epileptischen Anfalls über eine rote Ampel in eine Kreuzung im Stadtteil Eppendorf gerast ist. Bei dem Unfall starben unter anderem der Schauspieler Dietmar Mues und seine Ehefrau, der Sozialwissenschaftler Günter Amendt und eine 65-jährige Frau.
Der Beschuldigte musste sich seit dem 26. März wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht verantworten. Der Mann war am Unfalltag mit mehr als 100 Stundenkilometern über eine rote Ampel gerast, mit einem Auto zusammengestoßen und in die Fußgängergruppe geschleudert.
Das Landgericht entschied sich am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Auch werde die Fahrerlaubnis des 40-Jährigen mit einer Frist von fünf Jahren eingezogen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Mit dem Urteil kam die Kammer nahezu der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die in der vergangenen Woche auf eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie den lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis plädiert hatte.
Zwtl.: „Das Ereignis beschäftigt mich jeden Tag“
Noch kurz vor dem Richterspruch hatte der Angeklagte am Dienstag nochmals sein Bedauern ausgedrückt. „Seitdem der Unfall passiert ist, beschäftigt mich das Ereignis jeden Tag und jede Stunde“, sagte der 40-Jährige. Es werde ihm wohl nie Ruhe lassen.
Auch, dass die von ihm an die drei Söhne des durch den Unfall ums Leben gekommenen Ehepaares Dietmar und Sibylle Mues gerichtete Entschuldigung von den Angehörigen als Beleidigung aufgefasst worden sei, bedauere er. Dies sei nicht seine Absicht gewesen. Er sei nicht der eiskalte Typ ohne Reue, wie er in der Öffentlichkeit teilweise dargestellt worden sei, sagte der 40-Jährige. Er selbst werde sich nie verzeihen können.
Am Vormittag hatte die Verteidigung in ihrem Plädoyer auf Freispruch für ihren Mandanten plädiert. Es gehe in dem Prozess und mit dem Urteil nicht darum, die Stimme des Volkes zu bedienen, sagte der Anwalt Ralph-Dieter Briel. Der Angeklagte habe bis zu dem Unfall 2011 keinerlei Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit haben müssen. Dies sei von keinem Arzt diagnostiziert worden. Auch die Aussagen von Zeugen während des Prozessverlaufes über Anfälle, die der 40-Jährige nicht von Anfang an vor der Strafkammer eingeräumt hatte, seien unsicher und daher nicht ausreichend, um als Beweis angeführt zu werden.
Die Staatsanwaltschaft hingegen sprach in ihrem Plädoyer von einem „kaum ein höheres Maß an Pflichtverletzung“. Der 40-Jährige sei sich bewusst gewesen, welcher Gefahr er sich und anderen mit der Entscheidung, Auto zu fahren, aussetze, sagte die Staatsanwältin Sinja Sternsdorff.