Sachsen-Anhalt Land hält an Maßnahmen aus Corona-Sondervermögen fest
Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt erreichen auch Sachsen-Anhalt. Ein zwei Milliarden Euro schweres Corona-Sondervermögen kann in seiner aktuellen Form nicht wie geplant bis 2027 genutzt werden.
Magdeburg - Sachsen-Anhalt will weiter an der Finanzierung zahlreicher Maßnahmen aus dem Corona-Sondervermögen festhalten. Es gebe weiterhin Handlungsbedarf, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach einer Sondersitzung der schwarz-rot-gelben Koalition in Magdeburg am Dienstag. Es gehe auch darum, das Land weiter vorzubereiten. Als Konsequenz aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts will das Land aber die Aufnahme der Kredite anpassen.
„Für uns ändert sich dem Grunde nach nichts“, sagte Haseloff. Es werde nun lediglich jährlich auf die Maßnahmen geschaut und geprüft, welche Ausgaben noch notwendig seien. Dennoch betonte Haseloff: „Es war nie so, dass wir diese Milliarden irgendwohin bunkern und dann beliebig damit umgehen.“ Die Rechtsgrundlagen blieben die gleichen.
Sachsen-Anhalts Landtag hatte im Dezember 2021 einen Nachtragshaushalt inklusive des Sondervermögens beschlossen. Damit sollen über mehrere Jahre die Folgen der Pandemie abgefedert werden. Das Paket in Höhe von 1,997 Milliarden Euro umfasst rund 60 Maßnahmen. Darunter etwa Investitionen in Kliniken und die Digitalisierung. Das Geld sollte bis 2027 bereitstehen.
„Notlage“ soll festgestellt werden
Finanzminister Michael Richter (CDU) erklärte, die Landesregierung werde in der kommenden Woche den Haushalt beschließen und damit auch 150 Millionen Euro für Maßnahmen, die bereits umgesetzt worden seien. Zudem solle für 2023 und 2024 eine sogenannte Notlage festgestellt werden. Durch Feststellen einer Notlage können im Anschluss entsprechende Kredite aufgenommen werden. Für das kommende Jahr sollen dann zwischen 500 und 600 Millionen Euro an Krediten aufgenommen werden, um weitere Maßnahmen umzusetzen. „Wir nehmen nur das Geld auf, was wir tatsächlich auch umsetzen werden“, so Richter. Damit reagiert die Landesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das Geld war als Corona-Kredit bewilligt worden, sollte aber nachträglich für den Klimaschutz und die Modernisierung der Wirtschaft eingesetzt werden. Nun steht es nicht mehr zur Verfügung. Zugleich entschieden die Richter auch, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen. Stattdessen müsse eine Notlage jedes Jahr neu erklärt werden.
An 60 Maßnahmen soll vorerst festgehalten werden
An den 2021 beschlossenen 60 Maßnahmen werde aber weiterhin festgehalten, betonte Finanzminister Richter. Zum Maßnahmenkatalog zählen unter anderem die Beschaffung von Technik zur Digitalisierung aller Rettungsmittel, Großgeräte für Krankenhäuser, Digitalassistenzen an Schulen, die Verlängerung der Härtefallhilfen und vieles mehr. Kritik gab es in der Vergangenheit aber an einzelnen Maßnahmen. Unter anderem der Landesrechnungshof hatte kritisiert, dass bei zahlreichen Projekten kein ausreichender Bezug zur Corona-Pandemie zu finden sei.
Die oppositionelle Linke forderte die Regierung auf, für Klarheit zu sorgen. Sie müsse umfangreich darstellen, wie der Landeshaushalt in Zukunft gestaltet werden solle, sagte die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion, Kristin Heiß. Die Schuldenbremse sei ein überholtes Konzept und gehöre abgeschafft.