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Haushaltskürzungen Kürzungspläne des Senats – TU Berlin erwägt Klage

Die Kürzungspläne setzen Hochschulen teils unter starken Druck. Eine erwägt nun eine Klage gegen das Land, sollte keine substanziellen Vorschläge kommen.

Von dpa Aktualisiert: 20.02.2025, 17:25
Die Technische Universität (TU) Berlin erwägt wegen der Kürzungspläne eine Klage gegen das Land Berlin.
Die Technische Universität (TU) Berlin erwägt wegen der Kürzungspläne eine Klage gegen das Land Berlin. Monika Skolimowska/dpa

Berlin - Die Technische Universität (TU) Berlin erwägt wegen der Kürzungspläne eine Klage gegen das Land Berlin. Sollte die Senatsverwaltung für Wissenschaft bis zum 10. März keine substanziellen Verhandlungsvorschläge unterbreiten, bitte der Akademische Senat das Präsidium auf Leistungserfüllung der Hochschulverträge zu klagen, teilte die TU mit. Diese solle mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Berlins abgestimmt werden. Der Beschluss sei am Mittwoch einstimmig gefällt worden. 

Zuvor hatten auch das Präsidium und das Kuratorium eine Klage empfohlen. Hintergrund sind die Kürzungspläne des Landes, die auch die Hochschulen und Universitäten treffen. 

„Wir hätten es uns anders gewünscht“, sagt die Präsidentin der TU Berlin, Geraldine Rauch, laut Mitteilung. „In den vergangenen Monaten sind aber zu viele Versprechen gebrochen und zu viele Bemühungszusagen ergebnislos verlaufen.“ Spitzenforschung auf Weltniveau sei nur möglich, wenn die Rahmenbedingungen verlässlich seien. 

Als Reaktion auf die Ankündigung der TU teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung auf Anfrage mit: „Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der TU Berlin, auch baulich, ihrer exzellenten Naturwissenschaften und die Ausbildung von Fachkräften für das Land Berlin sind von immenser Bedeutung.“ Die Verwaltung wolle zeitnah und vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzverwaltung „substanzielle Verhandlungsvorschläge“ unterbreiten. 

TU fehlen vorläufig 32 Millionen Euro

Wie viel genau die Hochschulen sparen müssen, ist noch unklar. Eine Entscheidung über den Haushalt der Berliner Hochschulen werde im Rahmen der Neuverhandlungen der Hochschulverträge besprochen, hatte ein Sprecher der Wissenschaftsverwaltung kürzlich gesagt. Bis zu einem Abschluss der Neuverhandlungen gelte für konsumtive Ausgaben eine Sperre von acht Prozent - also für jene Ausgabe, die im laufenden Jahr etwa für Personal, Miete oder Strom anfallen. Bei der TU Berlin entspräche das den Angaben der Universität zufolge 32 Millionen Euro weniger. 

Vor einem Jahr, im Februar 2024, hatten die Berliner Hochschulen und die Senatsverwaltung für Wissenschaft die Hochschulverträge für die Jahre 2024 bis 2028 ausgehandelt. Im Vertrag mit der TU stehe, dass das Land Berlin keine pauschalen Minderausgaben oder vergleichbare Auflagen zum Zwecke der Einsparungen verfügen könne, soweit die TU ihre Verpflichtungen erfülle, hieß es.