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Kurzporträt Kurzporträt: Armin Meiwes - Der «Kannibale von Rotenburg»

28.01.2004, 11:31
Der Angeklagte Armin Meiwes sitzt im Kasseler Landgericht (Archivfoto vom 09.01.2004). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. (Foto: dpa)
Der Angeklagte Armin Meiwes sitzt im Kasseler Landgericht (Archivfoto vom 09.01.2004). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. (Foto: dpa) dpa

Kassel/dpa. - Von den perversen Fantasien des «Kannibalen von Rotenburg» wusste praktisch niemand etwas. Seit seiner Kindheit hielt Armin Meiwes die Lust auf Menschenfleisch geheim - zunächst vor Familie und Schulfreunden, später vor Kollegen, Nachbarn und Bekannten. Erst vor vier Jahren beginnt der heute 42-Jährige im Internet unter einem Pseudonym die Suche nach einem Opfer. Nur einige Kannibalismus-Begeisterte, die ihn in seinem Haus besuchen, erfahren, wer hinter den Suchanzeigen steckt. Für einen 43 Jahre alten Berliner Ingenieur endet ein solches Treffen im März 2001 tödlich.

Der Lebenslauf des Kannibalen ist unauffällig. Nach Kindheit und Schulzeit in Essen zieht Meiwes mit der inzwischen von ihrem dritten Mann geschiedenen Mutter ins osthessische Rotenburg. Dort dient er zwölf Jahre bei der Bundeswehr, bildet sich anschließend zum Computerexperten fort und wartet die Computer und Automaten von Banken. Nachbarn und Kollegen beschreiben ihn als nett, kinderlieb und hilfsbereit. Obwohl Meiwes nicht kontaktscheu ist, bleibt es bei kurzen Bekanntschaften mit Frauen und später auch mit Männern. Bis zu ihrem Tod 1999 dominiert die Mutter im gemeinsamen Haushalt.

Die Kannibalismusfantasien von Meiwes definiert ein Sexualwissenschaftler als einen Fetischismus für totes Männerfleisch. Sexuelle Erregung ist für Meiwes zwanghaft mit der Vorstellung vom Zerlegen von Männern und vom Kannibalismus verbunden. Damit will der in seiner Kindheit vom Vater Verlassene den Angaben zufolge eine aus seiner Sicht unlösbare Bindung mit einem Partner eingehen. Für diese Neigung könne er nichts, wohl aber für die Tat.