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Finanzen Künftig mehr Geld für Sachsen durch Zensus

Sachsen hat zwar laut Zensus Einwohner verloren, kann aber dennoch mit mehr Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich rechnen. Grund ist ein statistischer Effekt.

Von dpa 10.07.2024, 16:58
Sachsen kann trotz sinkender Bevölkerungszahl mit mehr Geld aus dem Finanzausgleich rechnen. (Symbolbild)
Sachsen kann trotz sinkender Bevölkerungszahl mit mehr Geld aus dem Finanzausgleich rechnen. (Symbolbild) Karl-Josef Hildenbrand/dpa

München/Dresden - Sachsen kann nach einer Berechnung des Ifo Institutes trotzt eines leichten Bevölkerungsschwundes fortan mit mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich rechnen. Das Institut bezifferte den Betrag auf 37 Euro pro Einwohner und insgesamt 149 Millionen Euro. Grund ist der Zensus, bei dem die Einwohnerzahlen in den Ländern nach oben oder unten korrigiert wurden. 

Durch einen statistischen Effekt profitiert der Freistaat: Für die Höhe der Zuweisungen ist nicht die absolute Einwohnerzahl, sondern der relative Einwohneranteil des Bundeslandes an der deutschen Gesamtbevölkerung entscheidend. Da die Einwohnerzahl in Sachsen mit 1,03 Prozent weniger stark rückläufig ist als der Wert für ganz Deutschland (-1,6 Prozent), steigen die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich für den Freistaat. 

Gewinner und Verlierer beim Zensus

Nach Angaben des Ifo Institutes können Bremen und das Saarland pro Kopf mit deutlich mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich rechnen. Für Bremen wurden zusätzliche Einnahmen von 242 Euro pro Einwohner berechnet, für das Saarland 192 Euro pro Einwohner. Grund ist hier die nach oben korrigierte Einwohnerzahl. 

„Die größten Verlierer sind Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das liegt daran, dass hier die Einwohnerzahlen besonders deutlich nach unten korrigiert wurden“, erklärte Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden.

Das sächsische Finanzministerium hatte sich nach dem Zensus mit eigenen Berechnungen zurückgehalten. „Für eine Quantifizierung der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen bleiben die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen der Jahre 2022 bis 2024 abzuwarten“, teilte das Ministerium mit. Das Finanzausgleichgesetz zwischen Bund und Ländern sehe eine gestufte Übernahme der Zensusergebnisse vor. Im Ausgleichsjahr 2022 würden ein Drittel und im Ausgleichsjahr 2023 zwei Drittel der zensusbedingten Unterschiede in den Einwohnerzahlen in die Abrechnungen einbezogen. 

„Sachsen ist ohnehin von einer kontinuierlich rückläufigen Einwohnerzahl betroffen. Die Zensusergebnisse bestätigen dies nochmals und werden in den verschiedenen Aufgabenbereichen des Freistaates und bei der künftigen Ausgestaltung der Strukturen dementsprechend zu berücksichtigen sein“, hieß es weiter. Die Auswirkungen des Zensus auf die Einnahmen im Bund-Länder-Finanzausgleich würden mit dem bis dato jeweils vorliegenden Kenntnisstand bei der November-Steuerschätzung berücksichtigt.