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Kriminalität Kriminalität: Zehn Jahre Haft für Mord an Schwägerin

30.09.2003, 11:17
Polizeibeamte und Rettungsdienstmitarbeiter stehen am Dienstag vor dem abgedeckten Kopf einer Leiche im nordrhein-westfälischen Übach-Palenberg. (Foto: dpa)
Polizeibeamte und Rettungsdienstmitarbeiter stehen am Dienstag vor dem abgedeckten Kopf einer Leiche im nordrhein-westfälischen Übach-Palenberg. (Foto: dpa) Wiebold TV-News

Aachen/dpa. - Ein 25 Jahre alter Mann, der seine Schwägerin ermordet und enthauptet hat, muss zehn Jahre ins Gefängnis. Der Mann habe die Frau seines Bruders Anfang Mai nach einem Streit ohne eindeutiges Motiv erstochen, hieß es am Dienstag in der Urteilsbegründung des Aachener Landgerichts. Mit dem abgetrennten Kopf des Opfers sei er unter Triumphgeschrei durch die rheinische Kleinstadt Übach-Palenberg gelaufen. Die Schwurgerichtskammer ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.

Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von einem schauerlichen Spektakel. Nach der Bluttat sei der 25-Jährige barfuß und triumphierend mit dem Kopf seines Opfers durch die Stadt gelaufen. «Man fühlt sich ins Mittelalter versetzt», sagte Richter Gerd Nohl. In dem Urteil berücksichtigte die Kammer neben einer Persönlichkeitsstörung auch die Kriegserlebnisse des gebürtigen Kosovo-Albaners.

Er habe beschlossen, seine Schwägerin zu töten, weil sie eine «schlechte Frau» sei. Im Mai habe der in Hamburg lebende Mann die Familie seines Bruders in Übach-Palenberg bei Aachen besucht. Als der Bruder zur Arbeit ging, begann er den Angaben zufolge einen Streit mit der 25-jährigen Frau. In einem Telefonat alarmierte die Frau ihren Mann: Der Bruder drehe durch. Während der Ehemann nach Hause eilte, habe der Täter 35 Mal auf die Frau eingestochen. Ihr Mann fand wenig später den enthaupteten Leichnam. «Daneben stand die 16 Monate alte Tochter», sagte der Richter.

Die Gegenwart des Kindes und die Brutalität bei der Tötung ohne jede Provokation habe strafverschärfend gewirkt. Als entlastend bewertete die Kammer neben einer Persönlichkeitsstörung den «ethno- kulturellen Hintergrund» des Täters. Der 25-Jährige sei Mitglied der kosovo-albanische Rebellen-Miliz UCK gewesen. Die Kriegserlebnisse hätten zu anderen Moral- und Wertvorstellungen geführt.

Reue vermochte der Vorsitzende Richter bei dem Angeklagten nicht festzustellen. Mit einem Lächeln habe er die Verhandlung verfolgt. Er habe eine Blutfehde zwischen den betroffenen Familien heraufbeschworen. Ein Augenzeuge hatte beim Anblick des Täters und des abgetrennten Kopfes einen schweren Schock erlitten.