Kriminalität Kriminalität: Urteil gegen Mörder von Levke und Felix ist rechtskräftig
Karlsruhe/Stade/dpa. - In der Begründung des Revisionsantrags hatten die Verteidiger Hoffmanns moniert, das Gericht habe die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht ausreichend geprüft.
Das Landgericht Stade hatte den arbeitslosen Installateur ausBremerhaven im Juni 2005 zu lebenslangem Freiheitsentzug verurteilt,die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die anschließendeSicherungsverwahrung angeordnet. Damit ist ausgeschlossen, dass derMann bereits nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen wird.(Az: 3 StR 405/05 - Beschluss vom 20. Dezember 2005)
Der geständige Mörder hatte die Kinder im Jahr 2004 im Abstandeines halben Jahres unter Vorwänden in sein Auto gelockt und sexuellmissbraucht. Die acht Jahre alte Levke erdrosselte er mit einemKabelbinder, den neunjährigen Felix erwürgte er mit bloßen Händen.Die Leichen wurden erst Monate später gefunden.
Die Polizei ermittelt indessen weiter, ob Hoffmann für weitereVerbrechen in Frage kommt. Ungeklärt ist weiter der Mord an der elfJahre alten Adelina aus Bremen. Das Mädchen war im Juni 2001 in derNähe ihrer Wohnung entführt worden. Drei Monate später wurde ihreLeiche in einem Waldstück nahe der Stadt entdeckt. Hoffmann gilt alsHauptverdächtiger. Über den Stand der Ermittlungen machte diezuständige Staatsanwaltschaft in Bremen am Montag keine Angaben.
