Kriminalfall Metzler Kriminalfall Metzler: Lebenslange Haft für Jakobs Mörder

Frankfurt/Main/dpa. - Gäfgen hatte im Prozess gestanden, dass er am 27. Septembervergangenen Jahres den elfjährigen Jakob entführt und mit Klebebanderstickt hatte. Er wollte sich mit dem Lösegeld von einer MillionEuro ein Luxusleben leisten. Den Tötungsvorsatz gegen den ihmflüchtig bekannten Jakob hat er erst nachträglich eingeräumt. Der mitrund 2500 Euro verschuldete Angeklagte wollte nach eigenen Angabenmit dem Geld seine Position im Freundeskreis und bei seiner elf Jahrejüngeren Freundin sichern.
Er war von der Polizei bei der Geldübergabe beobachtet und dreiTage nach der Entführung am Frankfurter Flughafen festgenommenworden. Erst nach Folterdrohungen der Polizei hatte er die Ermittlerzum Versteck von Jakobs Leiche geführt.
Gäfgens Verteidiger hatte für den Fall einer Verurteilung mitbesonders schwerer Schuld eine Verfassungsbeschwerde angekündigt.Ansatzpunkt sind die aktenkundigen Folterdrohungen der Polizei.Anwalt Hans Ulrich Endres sieht darin einen Verfahrensfehler, dermöglicherweise eine Bestrafung seines Mandanten unmöglich mache. Erhatte bereits zu Beginn des Prozesses vergeblich die Einstellung desVerfahrens wegen der Folterdrohungen beantragt. Das Gerichtuntersagte aber lediglich die Verwendung früherer Geständnisse desAngeklagten im Prozess. Mit einer Revision beim Bundesgerichtshofwird gerechnet.
Das Ermittlungsverfahren gegen die für die Folterdrohungenverantwortlichen Polizisten ist laut Staatsanwaltschaft noch nichtabgeschlossen. Demnächst sollen die Anwälte Akteneinsicht erhalten.Vom Tisch sind hingegen Gewaltvorwürfe gegen die an der Festnahmebeteiligten Polizisten. Die Freundin Gäfgens hat ihre Vorwürfe, ihrsei mehrfach mit einer Vergewaltigung gedroht worden, nicht aufrechterhalten. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ist eingestelltworden.