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Generalstaatsanwältin Koppers: Kein genereller Verfassungstreue-Check

Wer für Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht arbeitet, sollte die Gesetze anerkennen - und leben. Nicht immer ist das der Fall. Generalstaatsanwältin Koppers fordert konsequentes Einschreiten.

Von dpa 26.03.2023, 08:20
Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin von Berlin.
Margarete Koppers, Generalstaatsanwältin von Berlin. Britta Pedersen/dpa/Archivbild

Berlin - Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers lehnt einen generellen Verfassungstreue-Check ab, hält aber eine größere Sensibilität für eine mögliche Radikalisierung von Mitarbeitern für nötig. „Die Corona-Pandemie hat einiges zum Vorschein gebracht. Das gilt leider auch für Mitarbeitende in der Justiz“, sagte Koppers der Deutschen Presse-Agentur.

„Es ist unsere Aufgabe als Führungspersonen, die Kolleginnen und Kollegen dafür zu sensibilisieren und zu motivieren, etwaige Entwicklungen im Kollegenkreis nicht nur kritisch zu begleiten, sondern auch die Vorgesetzten einzubinden“, sagte Koppers. Als Strafverfolgungsbehörden trage man eine große Verantwortung - auch gegenüber der Öffentlichkeit. „Wir können extremistisches Gedankengut und Verhalten in unseren Reihen nicht akzeptieren. Da geht es auch um das Vertrauen in unsere Institution.“

Aus Koppers Sicht ist jedoch Bewegung in die Diskussionen gekommen durch Fälle in der Staatsanwaltschaft. Im Mai 2021 hat die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben eine IT-Mitarbeiterin entlassen, die den rechtsradikalen Verschwörungserzähler Attila Hildmann mit internen Informationen zu Ermittlungen gegen ihn versorgt haben soll. Gegen sie wird laut Behörde wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und der versuchten Strafvereitelung ermittelt.

„In diesen Fällen haben wir zwar sehr schnell reagiert“, betonte Koppers. „Vermutlich wegen der mangelnden sozialen Kontakte während der Corona-Pandemie ist die Radikalisierung der Mitarbeiterinnen aber niemandem aufgefallen. Das hat alle sehr erschüttert und es gab viele Diskussionen im Kollegenkreis.“ Insofern habe diese Erfahrung zu einem „Sensibilisierungsprozess und zu verschärften Sicherheitsvorkehrungen“ geführt.

Eine generelle Überprüfung von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf ihre Treue zur Verfassung vor deren Einstellung hält Koppers nicht für erforderlich. Die jungen Kollegen und Kolleginnen hätten sowohl in der Referendarzeit als auch in der dreijährigen Probezeit viele Stationen in der Justiz durchlaufen und viele Ausbilderinnen und Vorgesetzte erlebt, so die Juristin. Dabei würde extremistisches Gedankengut auffallen und es könnten deshalb rechtzeitig Konsequenzen gezogen werden.